Arbeitskammer fordert Abschaffung von Minijobs! Neue Bertelsmann-Studie zeigt Wege aus der Minijobfalle

Pressedienst vom

Die Arbeitskammer begrüßt die Bertelsmann-Studie „Raus aus der Minijobfalle“. Darin untersuchen die Forscher die Einbeziehung aller Beschäftigungsverhältnisse in die Sozialversicherung ab dem ersten verdienten Euro. „Die Ergebnisse unterstreichen eindrücklich unsere Forderung zur Abschaffung der Minijobs“, betont Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer. „Es wird deutlich, dass sich die Reduzierung prekärer Beschäftigung nicht nur individuell, sondern auch volkswirtschaftlich auszahlt.“ Die Kammer hebt hervor, dass gerade die am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Gruppen von Geringqualifizierten und Alleinerziehenden davon profitieren. „Bei Alleinerziehenden handelt es sich überwiegend um Frauen. Auch aus Genderperspektive wird deshalb ein großer Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit geleistet. Die vorgeschlagenen Reformen müssen jetzt zeitnah von der Politik angegangen werden“, fordert Otto.

In ihrem aktuellen Jahresbericht zeigt die Kammer auf, dass im Saarland bis Mitte 2020 mehr als 6.600 Minijobber ihren Job verloren haben, ohne dass sie durch ihre Arbeit einen Anspruch auf Kurzarbeits- oder Arbeitslosengeld erworben hatten. „Die Corona-Pandemie führt damit nachdrücklich vor Augen, dass geringfügige Beschäftigung nicht nur auf den Prüfstand gehört, sondern grundsätzlich abgeschafft werden muss“, fordert Otto. „Durch die Einbeziehung in die Sozialversicherung wird der sozialrechtliche Sonderstatus von Minijobs aufgehoben und ihre Prekarität damit reduziert. Bisher wirkt die 450 Euro wie eine magische Grenze, die sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber daran hindert, Arbeitsstunden und Einkommen aufzustocken“, so Otto weiter.

Insgesamt zieht die Arbeitskammer ein positives Fazit aus der Studie: „Unter dem Strich führt die Abschaffung langfristig zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit und zu mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung“, hebt Otto hervor. „Außerdem zeigen die Berechnungen, dass langfristig von positiven Wirkungen auf das Wirtschaftswachstum und das Steueraufkommen auszugehen ist, auch wenn aus fiskalischer Perspektive zunächst mit geringeren Steuereinnahmen zu rechnen ist. Für die Bezieher niedriger Einkommen überwiegen dagegen die positiven Effekte“, so Otto abschließend.

 

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