BEST-Umfrage in saarländischen Betrieben – Wunsch nach mobilem Arbeiten auch nach Corona groß – viel Gestaltungsbedarf im Sinne Guter Arbeit

Pressedienst vom

Homeoffice als mobiles Arbeiten wird aller Voraussicht nach auch nach Corona zu einer normalen Form für einen Teil der Erwerbsarbeit. Das geht aus der zweiten Umfrage zum Thema Homeoffice hervor, die BEST (Beratungsstelle der Arbeitskammer und des Deutschen Gewerkschaftsbundes für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen) im Auftrag der Arbeitskammer im März 2021 durchgeführt hat. Klar ist: Das Arbeiten im Homeoffice hat im vergangenen Jahr enorm zugenommen. Mehr als ein Viertel aller Beschäftigten arbeiteten mindestens teilweise von Zuhause aus. Und: Der Wunsch bei Arbeitnehmer*innen, das Arbeiten von Zuhause dauerhaft zumindest zeitweise zu etablieren, ist stark. Auch Arbeitgeber stehen diesem Arbeitsmodell mittlerweile deutlich positiver gegenüber als noch vor einem Jahr. „Sichtbar wurde in der Umfrage aber ebenfalls, dass in den Betrieben und Dienststellen noch vieles im Sinne Guter Arbeit geregelt werden muss“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes.

Es ist bereits die zweite Umfrage zum Arbeiten im Homeoffice im Saarland. Im Auftrag der Arbeitskammer befragten die Mitarbeiter*innen von BEST bereits im Juni 2020 saarländische Interessenvertretungen zur Situation und zu den Perspektiven des Arbeitens im Homeoffice.

Die Erhebung im März 2021 zeigte eine deutliche Zunahme der Nutzung von Homeoffice gegenüber der Situation im Frühjahr und Frühsommer 2020 – und erst recht gegenüber der Zeit vor der Corona-Krise. Insgesamt hat sich die Zahl der Beschäftigten, die zumindest teilweise zu Hause arbeiten, während der Pandemie gegenüber dem Stand „vor Corona“ in etwa versechsfacht.

Das mobile Arbeiten in der Pandemie führte auch zu einem erheblichen Digitalisierungsschub. Viele Betriebe und Dienststellen investierten umfangreich in mobile Endgeräte, Fernzugänge, Videodienste und Kollaborationswerkzeuge. Im März 2021 bestand die Computer-Ausstattung im Homeoffice laut Angabe der Arbeitnehmervertretungen in sieben von zehn Fällen aus betrieblichen Geräten.

In beiden Umfragen wurde aber auch deutlich, dass es noch großen Regelungsbedarf gibt.  Vor allem in puncto Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Entgrenzung der Arbeit, Gesundheitsschutz und psychischer Belastung gibt es Verbesserungsbedarf.

„Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes gelten auch im Homeoffice oder am Telearbeitsplatz in vollem Umfang. Pausenzeiten, Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsschutz gelten für alle Mitarbeiter*innen, egal wo sie arbeiten. Außerdem gilt für beide Formen das Arbeitsschutzgesetz, an das sich Arbeitgeber und Beschäftigte halten müssen“, betont Beatrice Zeiger.

Ähnliches gilt für Gesundheitsgefährdungen. „Sie sind in den eigenen vier Wänden ebenfalls möglich. Deshalb ist es wichtig, dass eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt und vorbeugende Maßnahmen getroffen werden“, so Zeiger. Nicht zuletzt erforderlich ist die Modernisierung der Mitbestimmung bei der Gestaltung der mobilen Arbeit.

Die Ansicht teilt auch Holger Meuler, Sekretär der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: „Homeoffice und mobiles Arbeiten sollten auch nach Corona für alle Arbeitnehmer*innen, die das wollen, möglich sein. Gründe dafür gibt es ausreichend. Aber wir brauchen auch klare rechtliche Regelungen und vor allem die Mitbestimmung von Interessensvertretungen bei der Ausgestaltung.“

Eine „Task Force Corona“ im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) kontrolliert die Einhaltung der Arbeitsschutz-Regeln. Die Mitarbeiter*innen gehen Beschwerden nach, beraten und überwachen die Umsetzung der Vorgaben vor Ort. „Für einen Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden gibt es auch nach der Pandemie viele gute Gründe. Wir unterstützen dies, vorausgesetzt die Arbeitsschutzstandards werden beachtet“, unterstreicht der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Sebastian Thul. „Bei uns kommen vereinzelt Beschwerden an, die die Ausgestaltung des Homeoffice betreffen. Dort, wo nachgebessert werden muss, beraten wir gerne. Ich möchte Beschäftigte ausdrücklich dazu ermuntern, sich bei Problemen an unser Haus oder unser Landesamt zu wenden. Vertraulichkeit wird selbstverständlich zugesichert“, so Thul.  
 




Für einen bundesweiten Blickwinkel empfehlen wir folgende Studie der Hans Böckler Stiftung: Rechtsanspruch auf Homeoffice: Neue Studie zeigt, warum er sinnvoll ist und was geregelt werden muss - Hans-Böckler-Stiftung (boeckler.de)

Die neue Umfrage können Sie hier direkt aufrufen.

 

 

 

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