AK fordert von Parteien zur Bundestagswahl einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe

Pressedienst vom

„Wir benötigen einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Dazu braucht es den Abbau von Barrieren in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Mobilität, Gesundheit und Bildung. Das geht nicht ohne den zusätzlichen Einsatz finanzieller Ressourcen. Finanziert werden darf nicht die Behinderung, sondern finanziert werden muss deren Überwindung“, fordert Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, anlässlich einer Diskussionsveranstaltung zur Bundestagswahl am Mittwoch in der Arbeitskammer. Die Arbeitskammer und der BSK-Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland (LSK) diskutierten mit Vertretern der saarländischen Parteien ihre Positionen und Pläne zu den Themen Partizipation, Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung.

Auch im zwölften Jahr nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gibt es noch viel zu tun, um Barrieren konsequent abzubauen und den Rechtsanspruch auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verwirklichen. Dies hat die Corona-Krise besonders deutlich gemacht. 

Menschen mit Behinderung sehen sich tagtäglich mit Diskriminierung durch mangelnde Barrierefreiheit konfrontiert. Sie werden immer noch ausgegrenzt. „Die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit in vielen Bereichen - sei es auf dem Weg zur Arbeit, auf der Suche nach einer geeigneten Wohnung, bei Bildungsangeboten, im Freizeitsport und auch im Bereich Naherholung - sind noch immer keine Selbstverständlichkeit“, sagt Thomas Otto. Das Grundrecht auf freie Auswahl ist auch zwölf Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK keine gelebte Praxis. Die Hürden sind zu hoch.

Barrierefreiheit kommt allen zugute – Menschen mit Behinderung, aber auch älteren Menschen oder Eltern mit Kleinkindern. Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken, ist günstiger, als Häuser und Wohnungen im Nachhinein umzubauen.  Die Arbeitskammer fordert bei Nicht-Einhaltung der Barrierefreiheit gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten. Wirtschaftliche Interessen dürfen hier nicht handlungsleitend sein.

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