Fairer-Lohn-Gesetz ist im Interesse des Mittelstandes

Pressedienst vom

Angesichts der am Mittwoch vorgesehen Ersten Lesung des Fairer-Lohn-Gesetzes begrüßt die Arbeitskammer ausdrücklich die grundlegenden Regelungen und Ziele des Gesetzentwurfes und wendet sich ausdrücklich gegen die Kritik der Arbeitgeberverbände. „Das Gesetz schützt vor allem mittelständische Unternehmen und ihre Beschäftigten. Das sollte eigentlich auch im Interesse der Arbeitgeberverbände wie des VSU sein, um die eigenen redlichen Mitgliedsunternehmen zu schützen“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. Zudem wird das Gesetz die kommunalen Kassen entlasten und nicht belasten, wie es der VSU erklärt.

Das Fairer-Lohn-Gesetz gibt vor, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich im Rahmen des Gesetzes mit ihren Arbeitsbedingungen und Löhnen an Tarifverträgen orientieren. Es zielt darauf, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Beschäftigte und die Unternehmen zu schützen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen.

„Aktuell ist es so, dass sich insbesondere mittelständische Unternehmen einem Verdrängungswettbewerb aufgrund von Wettbewerbsverzerrungen nur schwer entziehen können. Denn ohne entsprechende Tariftreuevorgaben schafft der öffentliche Auftraggeber sogar indirekt einen Anreiz zur Tarifflucht, da die billigsten Anbieter zumeist nicht tarifgebunden sind und tarifgebundene Unternehmen demgegenüber einen Wettbewerbsnachteil haben.“ Insofern schützt das Gesetz auch mittelständische Unternehmen und ihre Beschäftigten. Das Gesetz unterstützt damit nachhaltige Geschäftsstrategien, die sich an einem Qualitäts- statt Niedriglohnwettbewerb inklusive entsprechender Strategien zur Fachkräftesicherung und -gewinnung orientieren.

Niedriglöhne müssen aus den kommunalen Kassen durch Aufstockungsbeiträge subventioniert werden. „Deswegen ist es für die Kommunen wesentlich besser, einen entsprechenden Ordnungsrahmen zu setzen, als mit der eigenen öffentlichen Auftragsvergabe Niedriglöhne zu ermöglichen“, so Caspar.

Auch im Saarland nimmt die Tarifbindung ab. Dieser Rückgang der Tarifbindung hat zu einem Anwachsen des Niedriglohnsektor geführt. „Deshalb ist es gut, dass die Landesregierung jetzt ihre Möglichkeiten nutzt, um zumindest bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Arbeitgeber zu verpflichten, Tarifstandards einzuhalten. Damit wird die Gestaltungshoheit des Staates genutzt, um Anreize für mehr Tarifverträge zu schaffen“, sagt Caspar abschließend.

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