AK-Analyse zu Auswirkungen der Digitalisierung auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Pressedienst vom

Die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor vergleichsweise schlecht. Auch die in der Regel hohe Qualifikation der Bewerber*innen mit Behinderungen ändert dies nicht erheblich. Der Prozess der Digitalisierung wird dies nicht grundsätzlich verbessern. Die Auswirkungen der Digitalisierung sind dabei je nach Art und Schwere der Behinderung individuell sehr unterschiedlich. „Unabdingbar  ist es deshalb, dass Unternehmen, Verwaltungen und Politik gute Rahmenbedingungen für die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben schaffen“, erklärt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, angesichts der Ergebnisse der AK-Analyse zur Beschäftigungssituation behinderter Menschen im Saarland.

Die Arbeitskammer plädiert in ihrer Untersuchung dafür, dass im Rahmen der landesweiten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Saarland inklusiv – dem Aspekt „Teilhabe an Arbeit“ eine besondere Bedeutung zuzumessen sei. „Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb Betriebe nach wie vor lieber eine Ausgleichsabgabe bezahlen, als Menschen mit Behinderung zu beschäftigen“, sagt Otto.  „Viele Arbeitgeber scheuen sich noch immer davor, Menschen mit Behinderung einzustellen, auch wenn sie gut qualifiziert sind. Sie fürchten einfach, dass es Leistungsunterschiede gibt oder sie sind schlicht und ergreifend unsicher auch im Umgang“, so Otto. „Hier gilt es, mit einer breiten Informations- und Öffentlichkeitskampagne Arbeitgeber*innen stärker über die noch nicht ausgeschöpften Potentiale zu informieren und Teilhabestrukturen für behinderte Menschen zu schaffen“, betont Otto.

Insbesondere der öffentliche Dienst habe bei der Beschäftigung von behinderten Menschen eine besondere Verantwortung. „Um einer Vorbildfunktion gerecht zu werden und den Rückstand gegenüber dem Bundesdurchschnitt aufzuholen, ist es erforderlich, dass die Behörden und Dienststellen mehr  Menschen mit Behinderung ausbilden, beschäftigen und beruflich fördern“, fordert Otto. Zur gelingenden Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt müssen die Bedingungen einer selbstbestimmten Lebensführung berücksichtigt werden. Hierzu gehören Mobilität, barrierefreier Wohnraum, soziale Unterstützung und barrierefreie Kommunikation. Die zunehmende Technisierung bietet hier auch große Chancen.

Hintergrund: Der Gesetzgeber schreibt eine Beschäftigungsquote von 5 % vor. Im Saarland liegt die Quote bei privaten Arbeitgebern dagegen nur bei 3,8 %. Von den öffentlichen Arbeitgebern (5,8 %) wird die Quote überschritten. Dies ergibt eine durchschnittliche Beschäftigungsquote von 4,2 %. Obwohl die erreichte Quote von 5,8 % im öffentlichen Dienst des Saarlandes die Pflichtquote übersteigt, liegt sie dennoch bei weitem unter dem Bundesdurchschnitt von 6,5 %. Insgesamt beschäftigen 27 % der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keine schwerbehinderten Personen und 52 % bleiben unter der vorgegebenen Quote. Lediglich 21 % erfüllen die gesetzliche Vorgabe von 5 % vollumfänglich oder liegen sogar darüber.

Die AK-Analyse ist auf der Internetseite der Arbeitskammer abrufbar unter www.arbeitskammer.de/ak-analyse-behindertenpolitik

 

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