Bertelsmann-Studie zum Niedriglohnsektor bestätigt AK-Positionen

Pressedienst vom

„Deutschland hat nach wie vor den größten Niedriglohnbereich in Europa und das stellt die Studie zurecht in Frage“, betont Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer. Die Rede ist von der Studie des DIW „Der Niedriglohnsektor in Deutschland. Falle oder Sprungbrett für Beschäftigte?“, die die Bertelsmann-Stiftung heute veröffentlicht hat. „Im Kern laufen die Forderungen der Autoren der Studie darauf hinaus, atypische Beschäftigung wie etwa Minijobs zu Gunsten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung einzudämmen, die Einhaltung des Mindestlohns stärker zu kontrollieren und über einen sozialen Arbeitsmarkt besser Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Das fordern wir als Arbeitskammer bereits seit Jahren“, sagt Otto.

Die Studie zeigt für Deutschland insgesamt eine Ausweitung einfacher Tätigkeiten seit den 1990er Jahren, sie verweist aber auch darauf, dass rund 40 Prozent dieser Beschäftigungen einen qualifizierten Berufsabschluss erfordern. „Die Unternehmen versuchen ganz offensichtlich ihre Kosten zulasten der Beschäftigten zu optimieren“, kritisiert Otto, „und betroffen sind davon immer wieder die schwächsten Personengruppen: jüngere Beschäftigte, Frauen, Personen mit Migrationshintergrund, gering Qualifizierte, Leiharbeiter und Beschäftigte in Minijobs. Die Studienergebnisse decken sich in dieser Hinsicht ganz klar mit den Analysen der Arbeitskammer.“

Besonders bedenklich: Für die Hälfte der Niedriglohnbeschäftigten erfüllt sich die Hoffnung nicht, dass eine Niedriglohnbeschäftigung als Sprungbrett in eine reguläre oder höher entlohnte Beschäftigung dient. „Für viele Niedriglohnbeschäftigte und zwar vor allem für Frauen ist der Niedriglohnsektor damit eine Sackgasse mit hoher Armutsgefährdung“, so Otto. „Die Wohlfahrtsgewinne durch die steigende Wirtschaftsleistung sind an ihnen weitgehend vorbei gegangen, zumal sie der Studie zufolge sogar reale Lohneinbußen hinnehmen mussten.“ Angesichts dessen begrüßt die Arbeitskammer die Einigung zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns, „auch wenn wir unterm Strich eine deutlichere Erhöhung für angemessen erachtet hätten“, so Otto.

Was die Studie auch zeigt: „Gerade in den systemrelevanten Bereichen wie Gesundheits- und Sozialwesens, Logistik, Lebensmittelerzeugung und Einzelhandel muss ein erheblicher Teil der Beschäftigten mit niedrigen Einkommen leben“, kritisiert Otto. „Die Arbeitskammer fordert daher eine deutliche Aufwertung dieser Tätigkeiten, insbesondere bei den sozialen Dienstleistungen und in den Pflegeberufen. Die Arbeit aller Kolleginnen und Kollegen in diesen Bereichen muss endlich gesellschaftlich entsprechend anerkannt werden und das muss sich auch ihrer Bedeutung angemessen finanziell auszahlen“, so Otto abschließend.

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Tabelle Vollzeitbeschäftigte

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