Mit dem neuen Schulmitbestimmungsgesetz rückt das „Kollegium der Zukunft“ in greifbare Nähe

Pressedienst vom

Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt den angekündigten Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Neuaufstellung der Schulsozialarbeit im Saarland. „Das ist ein wichtiger Schritt, um Schulsozialarbeit endlich als vollwertige, mündige Profession anzuerkennen und gleichzeitig ihre Schlüsselrolle in multiprofessionellen Teams zu festigen“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer. Der für die Plenarsitzung am Mittwoch, 18. Mai, angesetzte erste Lesung des Gesetzesentwurf markiert den nächsten Meilenstein auf dem Weg zu gleichwertiger Bildung für alle Schüler*innen im Land. „Um unseren Kindern ein modernes und umfassendes Bildungsangebot bereitstellen zu können, braucht es eine enge multiprofessionelle Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe. Die geplante Verankerung der Mitbestimmungsrechte von Schulsozialarbeit ist dabei enorm wichtig.“

„Schulsozialarbeiter*innen leisten einen zentralen Beitrag zur Chancengleichheit an Schulen im Saarland. Eine Gleichbehandlung, was das Mitwirkungsrecht in schulischen Gremien betrifft, ist zwischen Lehrkräften und Schulsozialarbeiter*innen aber noch längst nicht gegeben“, so Otto. Schulsozialarbeiter*innen sind bislang meist nicht fester Bestandteile einer Schulgemeinschaft, sondern werden oft in einer undankbaren „Feuerwehrfunktion“ wahrgenommen. Sie werden auch nur auf Einladung zu Klassenkonferenzen hinzugezogen und haben dabei höchstens beratende Funktion. Mit dem Schulmitbestimmungsgesetz wären Schulsozialarbeiter*innen künftig begrenzt stimmberechtigt, nämlich in Klassen- und Jahrgangskonferenzen.

Die Schulsozialarbeit als Teil der Kinder- und Jugendhilfe hat dabei einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag, der nicht die Fächerinhalte oder Notengebung betrifft. Sie legt einen Schwerpunkt darauf, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und chancengleiche Zugänge zu Bildung für möglichst alle Kinder und Jugendlichen zu eröffnen. Der sozialpädagogische Blick auf herausfordernde Situationen im Schulalltag kommt dabei der gesamten Schulgemeinschaft zugute.

Bereits bei der Novellierung des Schulmitbestimmungsgesetzes 2021 hat die Arbeitskammer deshalb neben vielen anderen gefordert, die Schulsozialarbeit bei der Mitbestimmung nicht außen vor zu lassen. „Dass sich die neue Landesregierung die Behebung dieses Missstands gleich zu Beginn ihrer Legislatur vornimmt, ist ein deutliches Signal für den hohen Stellenwert von Schulsozialarbeit“, lobt Otto.  „Schulsozialarbeit als integraler Bestandteil einer modernen Schulgemeinschaft ist mit entsprechenden Mitsprache- und Entscheidungsrechten auszustatten. Wir sprechen hier von einem Arbeitsfeld, das zunehmend nachgefragt wird und zugleich für die Beschäftigten vielfach noch nicht die Kriterien Guter Arbeit voll erfüllt.“ Das unterstreicht auch der rege Zulauf zur Fachtagung „Multiprofessionelle Kooperation in der Bildung“ (23. Mai) vom Ministerium für Bildung und Kultur, dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien in Kooperation mit der Arbeitskammer. Sie war innerhalb kürzester Zeit mit 200 Teilnehmer*innen ausgebucht! 
 

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