Beratung für AK-Mitglieder
Wer ist Mitglied der Arbeitskammer?
Mitglieder der Arbeitskammer sind alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Saarland. Dazu zählen auch die zur Berufsausbildung Beschäftigten, die nicht AK-beitragspflichtig sind, also Lehrlinge, Praktikanten oder sonst in einem Ausbildungsverhältnis Stehende. AK-Mitglieder sind außerdem auch alle Arbeitssuchenden.