Personalratswahlen finden turnusgemäß alle 4 Jahre statt. Im Jahr 2025 finden daher gemäß § 23 Abs. 1 Saarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG) die nächsten Personalratswahlen statt. Davon betroffen sind die Verwaltungen des Landes, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen.

 

Infos rund um die Wahl - AK-Broschüre zur Personalratswahl 2021

  Personalratswahl - Wie geht das?


SPersVG und Wahlordnung zum SPersVG

Die aktuelle Fassung des SPersVG sowie die Wahlordnung zum SPersVG findet man auf der Website des Bürgerservice Saarland https://recht.saarland.de. ( Hier über die Suche die Suchbegriffe SPersVG und Wahlordnung SPersVG 2020 eingeben.)
 

Musterplan für die Wahltage vom 19. bis 23. April 2021 – bei Ablauf der Amtszeit spätestens am 30. April 2021

Musterplan zum Download


Alle Musterformulare einzeln

Bitte beachten Sie:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in den Formularen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Die Formulare dienen als Muster und können mit entsprechenden Textverarbeitungsprogrammen erweitert und den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.