Beitrag in der AK-Konkret - Heft 6, Dezember 2021

Mitbestimmung schwer gemacht
CLOUD COMPUTING Moderne IT-Systeme schaffen neue Herausforderungen

Zunehmend werden IT-Systeme nicht mehr lokal im Unternehmen installiert, sondern als „Software as a Service“ in der Cloud betrieben. Der Hersteller kümmert sich dann zwar um den vollständigen Betrieb, kann das System aber auch nach Belieben ändern – das widerläuft dem Betriebsverfassungsgesetz.

PDF- Beitrag "Mitbestimmung schwer gemacht"

Wir brauchen mehr Mitbestimmung!

Editional: Von Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer (AK-Konkret, April 2021)

Die Ablehnung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags in der Altenpflege, die rund 1,2 Millionen Beschäftigte zu Verlierern macht, hat gerade wieder gezeigt: Mitbestimmung ist in weiten Teilen der Arbeitgeberschaft offensichtlich nicht gewollt.

Nur 40 Prozent der Beschäftigten in Deutschland sind durch einen Betriebsrat vertreten. Deshalb ist es das Gebot der Stunde, die betriebliche Mitbestimmung deutlich zu stärken. Jede sechste Betriebsratsneugründung wird aktuell behindert, Drohungen, Druck und willkürliche Kündigungen sind keine Ausnahme. Es ist in einer modernen Gesellschaft ein Unding, dass Beschäftigte, die geltendes Recht, verbrieft in der Betriebsverfassung, einfordern, unter Umständen ihre eigene Existenz gefährden. Die Ausweitung des besonderen Kündigungsschutzes in diesem Fall ist mehr als selbstverständlich.

war hat das Bundeskabinett am 31. März den Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes beschlossen. Dennoch gilt: Ein Facelifting reicht bei Weitem nicht aus! Wir brauchen gesetzliche Regelungen, die darüber hinausgehen. Das heißt unter anderem: ein echtes Initiativ- und Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften oder eine erleichterte Hinzuziehung von externen Sachverständigen. Und nicht zuletzt ist die Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung über die Aufsichtsräte längst überfällig. Beschäftigte müssen mehr Einfluss auf wirtschaftliche Entscheidungen in Unternehmen nehmen können, um die Zukunft mitzugestalten.

In der AK-Konkret (Heft 2 - April 2021) hat die Arbeitskammer das Thema Mitbestimmung umfassend aufgegriffen:
 

AK-Konkret Spezial-Ausgaben "Aktiv im Betrieb"

Die Pandemie hat klar aufgezeigt, Mitbestimmung ist unverzichtbar

Die betriebliche Mitbestimmung ist und bleibt unverzichtbar. Das haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pandemie auf unterschiedliche Art und Weise erfahren.

Wo es funktionierende Beschäftigtenvertretungen mit großem gewerkschaftlichem Rückhalt gibt, da wurde glücklicherweise das Schlimmste verhindert. Wir berichten beispielhaft über die Tätigkeit von Jugend- und Auszubildenden-, Schwerbehinderten- und Mitarbeitervertretungen, die gerade in der Krise ebenso wie Betriebs- und Personalräte dazu beigetragen haben, dass Belegschaften halbwegs vernünftig durch die Krise kamen.

Zudem beschreiben wir, wie zentral das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigtengremien ist. In Branchen, wo Mitbestimmung leider viel zu wenig gelebt und praktiziert wird, wie Gastronomie oder Handel, hat die Krise viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr hart getroffen. Dort muss sich unbedingt etwas zum Besseren ändern. Die Arbeitskammer wird gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund bei der 2. saarländischen Mitbestimmungsmesse im September aufzeigen, was die Politik tun kann (soll!) und positive Beispiele aus der Mitbestimmungspraxis in Betrieben und Verwaltungen vorstellen.

Auch nach 100 Jahren ist und bleibt die Mitbestimmung ein Wert an sich

Vor genau hundert Jahren wurde mit dem Betriebsrätegesetz die Grundlage für die heutige Mitbestimmung gelegt. Für die Arbeitskammer als öffentlich-rechtliche Vertretung aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Saarland ist das ein wichtiges Jubiläum – und das würdigen wir in einem ausführlichen Text. Denn die von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen getragene Mitbestimmung ist ein Kernelement der sozialen Marktwirtschaft.

Gemeinsam mit den Gewerkschaften setzt sich die AK Saar dafür ein, dass die Mitbestimmung weiter ausgebaut wird, um „Gute Arbeit“ für so viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie möglich zu gewährleisten.

In der AK-Konkret-Spezial "Aktiv im Betrieb" werden u.a. zwei Interessenvertretungen, die an der ersten saarländischen Mitbestimmungsmesse teilgenommen haben, gesondert vorgestellt: Das zeigt, dass sich Engagement von Beschäftigten für Beschäftigte lohnt.

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