Die TFG 3.0 erarbeitet konkrete juristische und administrative Lösungsvorschläge für Probleme grundsätzlicher Art von Grenzgängern, Auszubildenden, Praktikanten und Personen in Weiterbildungsmaßnahmen sowie Unternehmen, die Grenzgänger beschäftigen. Ziel ist hierbei die Verbesserung der beruflichen Mobilität auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt in der Großregion.

Die erarbeiteten Lösungsvorschläge leitet die TFG weiter an die jeweiligen politischen Entscheidungsträger auf regionaler oder europäischer Ebene, um deren Umsetzung zu erreichen. Ziel ist es, Grenzgänger-Hemmnisse zu beseitigen und auf diese Weise die Arbeitsmarktmobilität in der Großregion insgesamt zu verbessern. Die TFG gewährleistet die Begleitung der Lösungsvorschläge bei den verschiedenen Instanzen.

Neben den Rechtsgutachten mit Lösungsvorschlägen fertigt die TFG auch Informationsvermerke für die Grenzgänger und Arbeitsmarktakteure sowie Bestandsaufnahmen an und erarbeitet Gesetzesfolgenabschätzungen für die politischen Entscheidungsträger.

Die TFG arbeitet mit Institutionen und Netzwerken zusammen, deren Aufgabe es ist, Grenzgänger zu beraten und Orientierung zu geben, insbesondere mit: Den Partnern des Netzwerkes EURES Großregion, Frontaliers Grand Est, der MOSA, dem Maison du Luxembourg, der Anlaufstelle Grenze der Europäischen Kommission, dem Europäischen Verbraucherzentrum und der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA). Sie trägt außerdem im Rahmen der in Art. 1 Abs. 1 des Kooperationsvertrages beschriebenen Aufgaben zu den Arbeiten des Ausschusses für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nach dem Aachener Vertrag bei.
 

Zurück zur Übersicht Task Force Grenzgänger 3.0