Arbeitskammer kritisiert enttäuschende Mindestlohnanpassung

Pressedienst vom

„Mit ihrer Empfehlung, den Mindestlohn für rund sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum 1. Januar 2024 lediglich auf 12,41 Euro und 2025 auf 12,82 Euro anzuheben, verstößt die Mindestlohnkommission gegen ihren gesetzlichen Auftrag, für einen angemessenen Lebensstandard für Beschäftigte im Niedriglohnbereich zu sorgen“, kritisiert Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, die Mindestlohnanpassung hart. „Die Arbeitnehmerseite hat dem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden der Kommission daher völlig zu Recht die Zustimmung verweigert.“ 

Spätestens bis Ende 2024 muss die europäische Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. „Das bedeutet, dass Mindestlohnbeschäftigte mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erhalten müssen und das entspricht bereits heute einem Betrag von 13,53 Euro“, erklärt Otto. Angesichts der nach wie vor steigenden Verbraucherpreise sei die Anpassung im Cent-Bereich dagegen ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Beschäftigten. Aus Sicht der Arbeitskammer muss die Mindestlohnpolitik zwei zentrale Aufgaben erfüllen: Der Mindestlohn muss armutsfest sein und er muss die Kaufkraft von Geringverdienern sichern. „Beide Ziele werden aber klar verfehlt“, betont Otto.

„Durch die einseitige Empfehlung der Mindestlohnkommission werden nicht nur gesamtwirtschaftliche Nachfrageimpulse ausbleiben,“ warnt Otto. Sie untergrabe sogar die vollzogene einmalige Anpassung des Mindestlohns auf 12 Euro durch die Bundesregierung, weil die Arbeitgeberseite als Grundlage der Erhöhung den alten Mindestlohn von 10,45 Euro herangezogen hat. „Damit werden Niedriglohnbezieher zu Unrecht von der Lohnentwicklung abgehängt und letztlich nur die gesellschaftliche Spaltung weiter vorangetrieben,“ so Otto abschließend.

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