Endlich wieder fünf Tage Freistellung für Bildung – von Novellierung des SBFG profitieren Arbeitnehmer*innen und Wirtschaft

Pressedienst vom

„Auch im Saarland gibt es gibt es jetzt endlich wieder fünf Tage Bildungsfreistellung für Arbeitnehmer*innen. Davon werden sowohl die Beschäftigten als auch die saarländische Wirtschaft profitieren. Denn qualifizierte Beschäftigte sind ein klarer Standortvorteil für die saarländische Wirtschaft“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.

Qualifizierung umfasst dabei mehr als reine berufsbezogene Qualifikationen. In einer Zeit, in der demokratiefeindliche Tendenzen zunehmen, ist Bildung wichtiger denn je. „Bildung ist die Grundlage für demokratische Strukturen und solidarisches Miteinander. Die Freistellung für politische Bildung und zur Weiterbildung für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind für unser Land dabei von besonderer Bedeutung. Diesem Anspruch wird das SBFG nun gerecht. Für das Vereinsland Saarland ist das ein echter Mehrwert”, sagt Caspar.

Die Arbeitskammer begrüßt auch die neu gefasste Definition der „beruflichen Weiterbildung“ Dort stellt der Gesetzgeber klar, dass die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit und Flexibilität von großer Bedeutung ist, um die Folgen der Transformation der Wirtschaft aber auch der Gesellschaft beruflich und sozial besser bewältigen zu können.

Nicht einverstanden ist die Arbeitskammer mit der Einschränkung bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten. „In Anbetracht der Herausforderungen der Transformation ist es unfair, Beschäftigte bei selbst initiierten Weiterbildungen aufgrund der Betriebsgröße zu benachteiligen“, so Caspar abschließend.

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