Pressedienst vom 29. Januar 2025
„Es wird höchste Zeit, dass alle demokratischen Parteien, die jetzt zur Bundestagswahl antreten, über die Themen reden, die das Leben der Menschen in diesem Land tatsächlich besser machen“, fordert Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes. „Reden wir über einen Mindestlohn, der vor Armut schützt, über viel mehr Betriebe mit Tarifverträgen, über eine überfällige Anhebung des Rentenniveaus, über eine Pflegevollversicherung und über ein Recht auf Weiterbildung. Um nur einiges zu nennen.“ Gemeinsam mit der Arbeitnehmerkammer Bremen hat die Arbeitskammer des Saarlandes deshalb jetzt einen Forderungskatalog zur Bundestagswahl veröffentlicht, der noch weitaus mehr Punkte enthält.
Mindestlohn muss rauf
Aus Sicht der Arbeitskammer muss die Mindestlohnpolitik zwei zentrale Aufgaben erfüllen: Der Mindestlohn muss armutsfest sein und er muss die Kaufkraft von Geringverdienern sichern. Das ist nicht der Fall. Denn der deutsche Mindestlohn von 12,82 Euro liegt deutlich unter dem von der EU geforderten Schwellenwert von 60 Prozent des mittleren Lohns im jeweiligen Land. Das wären in Deutschland 15,12 Euro im Jahr 2025. Die Regierung muss den Mindestlohn entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie anpassen und den Schwellenwert von 60 Prozent des Medianlohns (Brutto) als Untergrenze für den gesetzlichen Mindestlohn festschreiben. „Das wird dafür sorgen, dass der Mindestlohn verbindlich an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt wird. Geschieht dies nicht, wird die gesellschaftliche Spaltung weiter vorangetrieben“, mahnt Otto.
Tarifbindung endlich stärken
Tarifverträge sind wichtige Instrumente, um gute Löhne und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Beschäftigte in Unternehmen mit Tarifvertrag verdienen durchschnittlich elf Prozent mehr als Beschäftigte in vergleichbaren nicht-tarifgebundenen Unternehmen. Und Tarifverträge sorgen für fairen Wettbewerb, der Lohndumping vermeidet. Inzwischen arbeitet aber nur noch jeder zweite Beschäftigte in Deutschland in einem Betrieb, der einen Tarifvertrag anwendet. Die EU-Mindestlohnrichtlinie fordert aber eine Tarifbindung von 80 Prozent. Deutschland liegt hier deutlich darunter. „Die öffentliche Hand muss hier eine Vorbildrolle einnehmen. Deshalb muss das Bundestariftreuegesetz in der kommenden Legislaturperiode beschlossen und umgesetzt werden“, fordert Otto. Vorreiter für das Bundesgesetz ist das saarländische Fairer-Lohn-Gesetz. Allerdings geht das saarländische Fairer-Lohn-Gesetz mit vereinbartem Urlaubsregelungen über das Bundestariftreuegesetz hinaus.
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