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Pressedienst vom 23. März 2026

Die Arbeitskammer des Saarlandes hat ihre neue Broschüre „Einkommensteuer 2025“ veröffentlicht. Auf insgesamt 276 Seiten informiert sie ihre Mitglieder umfassend über steuerliche Vergünstigungen sowie über die gesetzlichen Neuerungen für das Jahr 2025.

Die Broschüre orientiert sich am Aufbau der aktuellen Einkommensteuerformulare, die in Teilen neu gestaltet wurden, und bietet damit eine praktische Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung. Für Mitglieder der Arbeitskammer ist die Broschüre kostenlos verfügbar und kann online gelesen oder heruntergeladen werden unter:
www.arbeitskammer.de/online-broschueren

Für das Jahr 2025 ergeben sich durch steuerrechtliche Anpassungen unter anderem folgende wichtige Änderungen: Der Grundfreibetrag steigt um 312 Euro auf 12.096 Euro für Alleinstehende beziehungsweise um 624 Euro auf 24.192 Euro für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. Zudem wird die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf 39.900 Euro angehoben. Auch bei den Kinderbetreuungskosten gibt es Verbesserungen: Ab 2025 können 80 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.800 Euro je Kind, steuerlich berücksichtigt werden.

Alle Pressedienste der Arbeitskammer finden Sie auch unter:

www.arbeitskammer.de/pressedienste

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Arbeitskammer

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