Page 8 - AK-Konkret 2|2025 | AK-SPEZIAL „Für junge Leute“
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Titelthema
„Wir leben in einer
datengetriebenen Welt“
INTERVIEW KI und Datenschutz: Rechte der Beschäftigten und Pflichten der Betriebe
Beschäftigtendaten sind durch
die Datenschutzgrundverord-
nung gut geschützt. Was
allerdings den Gebrauch von KI
im privaten Alltag angeht, sollten
Verbraucherinnen und Verbrau-
Rechtsanwalt cher ein bewusstes Nutzungs-
Stefan Hessel verhalten an den Tag legen, sagt
(Foto: Urban Stefan Hessel. Außerdem äußert Foto: Adobe Stock/WrightStudio Foto: fotolia / lassedesignen
Zintel) LL.M. sich der Datenschutz-Experte
ist Salary unter anderem zum Thema KI
Partner bei und Urheberrecht. Die Fragen
der Kanzlei stellten Kathrin Hartmann und
reuschlaw in die AK-Konkret-Redaktion. Die DSGVO sieht vor, dass Beschäftigte das Recht haben, Auskunft
Saarbrücken über sie betreffende personenbezogene Daten zu verlangen.
und Experte KI-gestützte Programme finden
für Recht heute schon häufig Anwendung Einführungsprozessen berück- birgt. Um Missbrauch zu verhin-
beim gemein- in vielen Bürojobs. Dabei sind die sichtigen? dern, müssen die bestehenden
nützigen Programme in der Lage, nicht Viele Prozesse zur Einführung gesetzlichen Regelungen, insbe-
Think Thank nur auf eigene Daten oder Daten neuer IT-Systeme scheitern, weil sondere die Datenschutz-Grund-
Algoright. Er aus dem Internet zuzugreifen, die bestehenden rechtlichen An- verordnung und die neue KI-Ver-
berät Unter- sondern auch auf jene der Kolle- forderungen nicht ausreichend ordnung, konsequent umgesetzt
nehmen und ginnen und Kollegen. Wie kön- berücksichtigt werden. Eine da- werden. Entscheidend ist auch die
öffentliche nen Beschäftigte sich vor Über- tenschutzfreundliche Gestaltung Sensibilisierung der Öffentlichkeit
Stellen zu wachung schützen? Gibt es da- muss von Anfang an integriert für digitale Selbstverteidigung,
komplexen für datenschutzrechtliche Richt- werden. Unternehmen sollten etwa durch Verschlüsselung und
Fragestellun- linien? sich daher frühzeitig um die Kon- bewusstes Nutzungsverhalten.
gen in den Die Datenschutz-Grundverord- formität neuer IT-Systeme bemü-
Bereichen nung (DSGVO) enthält strenge hen und diese auch nachweisen Wie sieht es mit der Erhebung
Datenschutz, Vorgaben für die Verarbeitung von können. Ob gegenüber dem Be- von Daten für das Training von
Cybersicher- Beschäftigtendaten, die auch triebsrat, den Beschäftigten oder KI aus? Sind Urheber, etwa von
heit sowie beim Einsatz von KI zu beachten dem Datenschutzbeauftragten: Texten oder Musik, dabei durch
IT-Recht. sind. Werden personenbezogene Wer nicht in der Lage ist, über das Urheberrecht geschützt,
Daten von Beschäftigten verarbei- Funktionsweise, Datenverwen- wenn die KI anhand ihrer Werke
tet, sind Unternehmen nach der dung und mögliche Auswirkun- trainiert wird?
DSGVO verpflichtet, transparent gen neuer IT-Systeme zu infor- Die Nutzung von Daten für das
darüber zu informieren und unter mieren, hat spätestens bei der Training von KI-Modellen ist ein
anderem die Zwecke und die Aufsichtsbehörde oder vor Gericht umstrittenes Thema. Urheber von
Rechtsgrundlage offenzulegen. schlechte Karten. Texten, Musik oder Bildern sind
Darüber hinaus haben Beschäf- grundsätzlich durch das Urheber-
tigte das Recht, Auskunft über sie Was trägt eigentlich in unserem recht geschützt. Bislang gibt es
betreffende personenbezogene Alltag noch alles zu einer jedoch keine klaren Regelungen,
Daten zu verlangen. Besteht der möglichen Überwachung bei ob und inwieweit urheberrechtlich
Verdacht, dass personenbezo- und welchen Einfluss hat der geschützte Werke ohne Zustim-
gene Daten unrechtmäßig verar- Einsatz von KI darauf? Wie kann mung der Urheber für das KI-Trai-
beitet werden, können sich Be- der Missbrauch von Überwa- ning genutzt werden dürfen. In der
schäftigte an den betrieblichen chungstechnologien verhindert EU gewinnt das Konzept der Text-
Datenschutzbeauftragten oder werden? und Data-Mining-Ausnahmen an
die Datenschutzaufsichtsbehörde Wir leben in einer datengetriebe- Bedeutung, das die Nutzung von
wenden und gegebenenfalls ihre nen Welt. Smartphones, Smart Trainingsdaten unter bestimmten
Rechte einklagen. Speaker, Kamerasysteme oder Bedingungen erlaubt. Langfristig
auch Fitnesstracker sammeln per- müssen rechtliche Rahmenbedin-
Herr Hessel, Sie sind auch manent Daten über Aufenthalts- gungen geschaffen werden, die
zertifizierter Datenschutzbeauf- orte, Gewohnheiten und Kommu- sowohl dem Schutz des Urheber-
tragter, wenn es um die prakti- nikationsverhalten. KI kann diese rechts als auch der Innovations-
schen Regelungen zum Einsatz Datenmengen sehr schnell analy- kraft von KI-Entwicklungen Rech-
von IT-Systemen gibt. Was sieren und Muster erkennen, was nung tragen. Dies gilt auch für KI-
sollte man aus Ihrer Sicht bei ein großes Missbrauchspotenzial generierte Inhalte.
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