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Inhalt
- Die Task Force Grenzgänger 3.0 der Großregion, bekannte und neue Gesichter mit einem gemeinsamen Ziel
- Telearbeit von Grenzpendler in der Großregion: Neuigkeiten!
- Auszahlung französischer Renten an in Deutschland lebende Rentner: die TFG weist auf Fehlfunktionen hin
Begrüßung
Liebe Leserinnen und Leser,
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Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre!
1. Die Task Force Grenzgänger 3.0 der Großregion, bekannte und neue Gesichter mit einem gemeinsamen Ziel
Das Interreg-Projekt Task Force Grenzgänger 2.0 endete am 30.06.2021 und wurde durch die Task Force Grenzgänger 3.0 (TFG 3.0) ersetzt. Da das Projekt die Exekutiven des Gipfels der Großregion von seiner Nützlichkeit überzeugt hat, wurde es ohne Interreg-Finanzierung auf der Grundlage der Zusammenarbeit und der ausschließlichen Finanzierung durch die Partner der Großregion verlängert. Die Finanzpartner sind:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft Luxemburg
Region Grand Est
Präfektur Grand Est
Departement Moselle
Service public de Wallonie économie emploi formation recherche
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Die neue Struktur ist nun bei der Arbeitskammer des Saarlandes angesiedelt.
Das Ziel des Projekts bleibt die Verbesserung der Mobilität von Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt der Großregion durch die Beseitigung von Hindernissen oder Störfaktoren, auf die Grenzgänger oder die Unternehmen die Grenzgänger beschäftigen stoßen, aber auch von Studenten, Auszubildenden oder Personen in der Weiterbildung, die ihre Mobilität nutzen.
Die TFG 3.0 wird von Egbert Ulrich geleitet, der als ehemaliger operativer Partner des Projekts bereits Gelegenheit hatte, die Arbeit von der TFG kennen und schätzen zu lernen. Dank dieser Arbeit ist er mit den verschiedenen Akteuren und Strukturen des Arbeitsmarktes in der Großregion vertraut, und bringt dank seiner Kenntnisse in verschiedenen Bereichen auch einen neuen Blickwinkel mit.
Mit Céline Laforsch konnte die Arbeitskammer eine Expertin zurückgewinnen, die das Projekt der TFG seit dessen Beginn im Jahr 2011 begleitet hat. Sie ist Juristin und stellvertretende Leiterin, spricht fließend Deutsch und Französisch und hat sich im Laufe der Jahre ein anerkanntes Fachwissen in grenzüberschreitenden Fragen angeeignet.
Alfonsine Camiolo, Juristin, wurde von dem früheren Interreg-Projekt übernommen, wo sie seit Januar 2020 an der Arbeit der TFG beteiligt war. Dank dieser Arbeit hat sie einen sehr guten Überblick über die grenzüberschreitenden Hindernisse und möglichen Lösungen und kennt bereits die verschiedenen Akteure in der Großregion.
Eine Juristenstelle ist noch vakant. Das Bewerbungsverfahren läuft und wir hoffen, bald personell gestärkt die Arbeit als Dienstleister für die Partner und Arbeitsmarktakteure der Großregion fortzuführen.
Eva Ulrich, ein neues Gesicht im Team, kümmert sich um alle Verwaltungsangelegenheiten. Sie hat in Deutschland und Frankreich gelebt und gearbeitet und ist daher an eine interkulturelle Herangehensweise gewöhnt.
Das Team der TFG 3.0 ist somit gut aufgestellt und motiviert ihren Beitrag zu leisten, um mit Anregungen und Lösungsvorschlägen zum Abbau von Mobilitätshindernissen in der Großregion beizutragen.

E. Ulrich (Leiter), C. Laforsch (Stellenvertretende Leiterin / Juristin),
A. Camiolo (Juristin), E. Ulrich (Verwaltungskraft)
2. Telearbeit von Grenzpendler in der Großregion: Neuigkeiten!
Anfang 2020 veröffentlichte die TFG eine Bestandsaufnahme zur Telearbeit und ihren Auswirkungen auf Grenzgänger. In dieser Bestandsaufnahme werden die bestehenden Rechtsvorschriften zu diesem Thema in den verschiedenen Teilen der Großregion vorgestellt. Seitdem hat dieses Problem weiter zugenommen, insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Die Diskussionen über Telearbeit sind auf politischer Ebene sehr präsent (Vorschlag für die Zukunft), aber auch für die betroffenen Grenzgänger und Arbeitgeber.
Um viele Fragen zu beantworten, bietet die TFG 3.0 eine aktualisierte Zusammenfassung, in der die geltenden Vorschriften, die Herausforderungen sowie die geltenden Ausnahmeregelungen zusammengefasst sind.
3. Auszahlung französischer Renten an in Deutschland lebende Rentner: die TFG weist auf Fehlfunktionen hin
Bereits im vergangenen Jahr wurde die TFG auf Schwierigkeiten der saarländischen Rentner bei der Unterbrechung der Zahlungen französischer Altersrenten, insbesondere der Bergwerksrenten, aufmerksam. Das damalige Problem lag bei dem französischen Formular "Existenzbescheinigung", die einzelnen Angaben waren nicht ins Deutsche übersetzt. Zum besseren Verständnis: Diese Bescheinigung muss jedes Jahr von den deutschen Behörden abgestempelt und an das nationale französische Bearbeitungszentrum zurückgeschickt werden.
Die Übersetzung ist inzwischen erfolgt, aber unsere Netzwerkpartner berichten weiterhin von Fällen, in denen Rentnern die Rente vorenthalten wird, auch nachdem die Existenzbescheinigung übermittelt worden ist. Offenbar handelt es sich um ein Verwaltungsproblem, dass das Verfahren zur Übermittlung des Dokuments zwischen dem Bearbeitungszentrum „Renten im Ausland“ und den Rentenkassen betrifft.
Um auf diese Feststellungen hinzuweisen, richtete der Leiter der Task Force Grenzgänger 3.0 ein Schreiben an den Direktor der „Groupement d'intérêt Public (GIP) Union Retraite“. In seiner Antwort räumte dieser ein, dass es bei einigen Rentnern im Rahmen der jährlichen Existenzprüfung zu Unterbrechungen bei der Rentenzahlung kam und dass es schwierig war, eine Kontaktperson zu finden, die Beschwerden bearbeiten und Zahlungen wiederherstellen konnte. Der GIP hat daraufhin Korrekturmaßnahmen angekündigt. Es wurde ein Online-Dienst für die Erhebung von Beschwerden der Versicherten sowie ein zentraler Dienst für die Bearbeitung dieser Beschwerden eingerichtet. Außerdem wird erklärt, dass das jährliche Meldeverfahren durch die Übermittlung einer Lebensbescheinigung bis Ende des Jahres für die meisten Rentner abgeschafft werden soll, und zwar dank einer Intensivierung des Austauschs von Informationen über den Personenstand zwischen den französischen und deutschen Verwaltungen. Mit diesen Maßnahmen dürfte das Problem gelöst sein. Die TFG 3.0 wird die Entwicklungen natürlich weiterverfolgen.
Um mehr über das Projekt und die Arbeiten der Task Force Grenzgänger 3.0 herauszufinden, besuchen Sie die neue Internetseite.