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Titelthema
Aus-, Fort- und Weiterbildung
müssen nachgeschärft werden
QUALITÄT IN DER PFLEGE Hochwertige Fortbildungen sind zwingend notwendig
Grundsätzlich ist das Saarland doch ausschließlich die Pflege- zentral ermittelt werden. Die Be-
bei Angeboten der Fort- und fachkräfte in die Verantwortung, reitschaft, die notwendige Ab-
Weiterbildung gut aufgestellt. In nicht die Arbeitgeber. Auch wer- frage und Systematisierung des
der Pflege ist die Situation für den in der Praxis die Vorgaben Fortbildungsbedarfs durchzu-
Beschäftigte aufgrund der schon dann als erfüllt angese- führen, hat die Arbeitskammer
dünnen Personaldecke . hen, wenn die obligatorischen der Landesregierung bereits
allerdings problematisch. Sie Unterweisungen zum Notfallma- 2019 signalisiert. Das gilt auch im
sind zu Fortbildungen verpflich- nagement, Brandschutz sowie Bereich der Weiterbildung. Eine
tet, werden von ihren Arbeitge- Hygieneschulungen absolviert zügige Annahme und Umset-
bern jedoch häufig nicht sind. Hier besteht aus Sicht der zung des Angebots sieht die
freigestellt. Aus Sicht der Arbeitskammer dringender Arbeitskammer als notwendig
Arbeitskammer muss der Nachbesserungsbedarf. Die Trä- an.
Gesetzgeber die Arbeitgeber an ger der Pflegeeinrichtungen und Grundsätzlich ist das Saarland
dieser Stelle stärker in die Pflicht Kliniken müssen verpflichtet bei Angeboten für Fort- und Wei-
nehmen. werden, sicherzustellen, dass die terbildungen gut aufgestellt. Das
Beschäftigten die erforderliche Angebot ist allerdings nicht
Von Alexander Stallmann persönliche und fachliche Eig- transparent genug aufbereitet.
Es erfordert Aufwand, das Pas-
In ihrem Arbeitsalltag haben Be- Die Ausbildung in Teilzeit sende zu finden. Zudem bieten
schäftigte in der Pflege häufig wird kaum nachgefragt die Träger ihre Fort- und Weiter-
mit hoher Belastung und gerin- bildungen häufig ausschließlich
ger Wertschätzung zu kämpfen. nung für die von ihnen ausgeüb- für ihre eigenen Einrichtungen
Eine Doch auch die Situation in der ten Funktionen und Tätigkeiten an. Es wäre wünschenswert,
Ausbildung in Aus-, Fort- und Weiterbildung ist haben. Hiermit muss die Ver- wenn die Träger ihre Bildungsan-
der Pflege schwierig. Für eine Sicherung der pflichtung einhergehen, den Be- gebote öffnen würden, damit
bietet gute Qualität in der Pflege ist eine schäftigten die Gelegenheit zur auch Interessierte aus anderen
Zukunfts- hochwertige Fort- und Weiterbil- Teilnahme an berufsbegleiten- Einrichtungen an den Fort- oder
perspektiven. dung unumgänglich. Nach § 6 den Fortbildungsmaßnahmen zu Weiterbildungen teilnehmen
Die der Berufsordnung für Pflege- geben. Oder sie müssen die ent- könnten. Auch aus diesen Grün-
Ausbildungs- kräfte im Saarland sind Pflege- sprechenden Fortbildungen re- den hat die Arbeitskammer des
möglichkeit fachkräfte auch dazu verpflich- gelmäßig in ihren Einrichtungen Saarlandes das Weiterbildungs-
in Teilzeit tet, sich fortzubilden. Und die al- anbieten. portal eingerichtet. Hier können
allerdings lermeisten Beschäftigten wollen Um das Fortbildungsangebot sich alle Unternehmen registrie-
wird kaum das auch regelmäßig tun. Der passgenau gestalten zu können, ren lassen und ihre Bildungsan-
nachgefragt. Gesetzgeber nimmt dabei je- müsste der Fortbildungsbedarf gebote zentral einstellen.
Auch wer eine Ausbildung in
der Pflege in Teilzeit absolvieren
möchte, steht noch immer vor
Problemen. Rechtlich ist die Aus-
bildung in Teilzeit möglich und
die meisten Pflegeschulen bie-
ten sie auch an. Sie wird jedoch
kaum nachgefragt, da die schuli-
sche Ausbildung in Vollzeit und
die praktische Ausbildung in
Teilzeit absolviert werden muss,
die Abschlussprüfung aber erst
nach Beendigung beider Teile
abgelegt werden kann. Zwischen
Ende des schulischen Unter-
richts und der Prüfung liegen da-
Foto: Adobe Stock/Auremar lischen Unterricht. Das ist eine
her ein bis zwei Jahre ohne schu-
große Prüfungshürde. Aus Sicht
der AK muss deshalb die Mög-
lichkeit geschaffen werden, die
Ausbildung auch vollständig in
8 · AK-Konkret 3|22 Teilzeit absolvieren zu können.