Arbeitskammer fordert schnelle und wirksame Umsetzung des Bürgergeldes

Pressedienst vom

Das Bürgergeld, mit dem die Ampelkoalition zum Jahreswechsel das Hartz-IV-System ablösen will, bringt aus Sicht der Arbeitskammer grundlegende Verbesserungen für die betroffenen Menschen. Wer seine Arbeit verliert, muss mit dem Bürgergeld weniger Angst vor dem sozialen Abstieg haben. „Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel brauchen diese Menschen neuen Mut und Unterstützung, um ihre berufliche Zukunft wieder in die eigenen Hände nehmen zu können,“ erklärt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes, anlässlich der zweiten und dritten Lesung des Bürgergeld-Gesetzes heute im Bundestag. „Wer jetzt mit Arbeitslosen und Geringverdienern zwei armutsbetroffene Gruppen in einer schäbigen Neiddebatte gegeneinander ausspielt, dem ist der soziale Friede in Deutschland egal,“ kritisiert Caspar. „Diese wichtige Reform darf jetzt nicht scheitern!“ 

Der Gesetzentwurf zum „Bürgergeld“ der Bundesregierung hat zum Ziel, dass sich arbeitslose Menschen in der Grundsicherung stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und die Arbeitsuche konzentrieren können, damit eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt gelingen kann. Existenzelle Sorgen vor dem Verlust von Ersparnissen und der Wohnung sowie die Angst vor existenzbedrohenden Sanktionen sind dabei nur hinderlich. „Deshalb ist es richtig, dass die Jobcenter mit der Reform stärker auf Beratung und Kooperation auf Augenhöhe setzen sollen,“ betont Caspar. Damit Arbeitslose nicht mehr jeden Job annehmen müssen – und sei er noch so prekär, soll der „Vermittlungsvorrang“ abgeschafft werden, wenn eine Weiterbildung oder Qualifizierung sinnvoller ist. Weiter soll eine Vertrauenszeit geschaffen werden, in der keine Leistungsminderungen erfolgen. 

Die Mehrheit der Menschen im Hartz-IV-System können nicht einfach in Arbeit vermittelt werden: Dazu gehören Kinder, junge Menschen in Schule, Ausbildung oder Studium sowie Erwerbstätige, deren Verdienst nicht ausreicht, oder Personen, die Kinder betreuen oder Angehörige pflegen. Andere haben längerfristige gesundheitliche Probleme oder sind sehr lange arbeitslos. Die Arbeitsklammer begrüßt deshalb, dass mit dem Bürgergeld-Gesetz auch der Soziale Arbeitsmarkt verstetigt wird, der insbesondere Langzeitarbeitslosen eine neue Chance auf Beschäftigung gibt.

Eine offene Baustelle im Bürgergeld-Entwurf ist ein gerechtes Verfahren zur Ermittlung der Regelsätze. „Eine Erhöhung, die lediglich die Inflation ausgleicht, ist nicht genug. Notwendig ist ein künftiges Leistungsniveau des Bürgergelds, das wirksam vor Armut schützt und soziale Teilhabe ermöglicht. Denn Menschen in Armut zu lassen, sorgt nicht für mehr Fachkräfte“, so Caspar abschließend. 

Siehe auch die gemeinsame Stellungnahme der Arbeitskammer des Saarlandes und der Arbeitnehmerkammer Bremen zum Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz).

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