AK: Beschlossene Grundrente reicht nicht aus, um Altersarmut zu verhindern

Pressedienst vom

Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt, dass sich die Bundesregierung endlich nach langen Verhandlungen auf eine Grundrente geeinigt hat. „Davon können nahezu 1,5 Millionen Menschen profitieren, in den meisten Fällen Frauen, die am stärksten von Altersarmt betroffen sind. Dies stärkt das Solidarprinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer. „Es sind aber weitere Schritte zur Sicherung des Rentensystems notwendig, um trotz Grundrente die weitere Zunahme von Altersarmut zu verhindern. Schließlich kommen nicht alle auf 35 Versichertenjahre“, betont Caspar.

Die Arbeitskammer fordert daher die Erhöhung des Mindestlohns auf mindestens 12 Euro. Außerdem müssen die Rentenabschläge für Erwerbsgeminderte gestrichen werden. Zur Sicherung des Lebensstandards muss das Rentenniveau zudem auf mindestens 50 % angehoben werden.

Positiv bewertet die AK, dass Bezieher von Betriebsrenten oder von Kapitalleistungen bei den Krankenkassenbeiträgen über einen Freibetrag von 155,75 Euro entlastet werden sollen. „Es ist nicht nachvollziehbar, das sie dafür bisher den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag entrichten, während für die gesetzliche Rente nur der halbe Beitragssatz jeweils für Arbeitgeber und Beschäftigte fällig wird“, so Caspar.

Zu begrüßen ist auch, dass eine Verbesserung durch die Grundrente mit der Einführung eines Freibetrages nicht durch eine Kürzung des Wohngeldes zunichte gemacht werden soll.

Aus Sicht der AK könnte man allerdings auf die Einkommensprüfung verzichten. Immerhin soll diese per automatisierten Datenaustausch zwischen Rentenkasse und Finanzbehörden erfolgen. „Die Bedürftigkeitsprüfung, die vorher diskutiert wurde, hätte sicherlich dazu geführt, dass viele aus Scham oder Unwissen abgeschreckt worden wären, die Grundsicherung auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen“, so Caspar.

Kritisch ist die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung. „Gerade vor dem Hintergrund des Strukturwandels im Saarland und der Notwendigkeit, noch mehr Engagement bei der Weiterbildung und Absicherung für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen  zu entwickeln, ist eine Beitragssenkung nicht zukunftsweisend“, so Caspar abschließend.

Hintergrund: Was wurde beschlossen?
Die Grundrente ist ein Zuschlag auf die Rentenansprüche von Geringverdienern, die 35 Beitragsjahre durch Arbeit, Kindererziehung oder Pflege aufweisen. Die große Koalition will vermeiden, dass Menschen die Grundrente erhalten, obwohl ihr Auskommen durch andere Einnahmequellen gesichert ist. Bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare wird die Grundrente in voller Höhe gezahlt. Damit eine Verbesserung durch die Grundrente nicht durch eine Kürzung des Wohngeldes aufgehoben wird, wird ein Freibetrag im Volumen von 80 Millionen Euro eingeführt. Durch die mit der Grundrente mögliche Anhebung der Rentenzahlung und den höheren Freibetrag beim Wohngeld, kann in den meisten Fällen der Gang zum Sozialamt entfallen. Die Kosten der Grundrente sowie für die Freibeträge in der Grundsicherung und beim Wohngeld sollen aus Steuern und ohne Beitragserhöhung in der Rentenversicherung finanziert werden.

 

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