AK: Digitalisierung funktioniert nicht ohne Mitbestimmung

Pressedienst vom

Die Digitalisierung bietet für Arbeitgeber und Beschäftigte enorme Potenziale. „Wir müssen die Digitalisierung aber bewusst gestalten. Arbeitgeber sollten das als Chance für sich begreifen und Beschäftigte bei der Einführung neuer digitaler Technologien von Anfang an einbeziehen“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer beim AK-Thema „Digitalisierung: Wenn Vieles in Veränderung ist…“ am Mittwochabend im großen Saal der Arbeitskammer.

Bei der Veranstaltung wurden auch Teile der Studie „Elektronische Überwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“ am Lehrstuhl für Arbeits- und Organisationspsychologie von Prof. Cornelius König an der Universität des Saarlandes vorgestellt. Die Studie hat gezeigt: Je mehr Überwachung durch elektronische Datenerfassung Beschäftigte in ihrem Betrieb wahrnehmen, umso größer ist der Stress, den sie empfinden. Und: Die Arbeit des Betriebsrates und ein partizipativer Führungsstil, also eine gute Einbindung der Beschäftigten in Entscheidungsprozesse, gehen mit einer höheren Arbeitszufriedenheit einher. Im Rahmen dieses von der Kooperationsstelle Wissenschaft und Arbeitswelt (KoWA) geförderten Projektes wurden 388 Beschäftigte aus 29 saarländischen Industriebetrieben befragt.

„Für uns folgt daraus, dass die Folgen von Digitalisierungsprozessen für die Beschäftigten am besten verbindlich geregelt werden, wenn es einen Betriebs- oder Personalrat gibt, mit dem das Unternehmen im Sinne von Arbeitgeber und Beschäftigten über Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen verhandelt“, sagt Thomas Otto.

Bereits das geltende Betriebsverfassungsgesetz und das Personalvertretungsgesetz bieten eine Reihe von Möglichkeiten, wie Mitbestimmung im Rahmen von Digitalisierungsprozessen genutzt werden kann. Dennoch ist die Politik gefordert, die gesetzlichen Regeln der Mitbestimmung weiterzuentwickeln, etwa in Programmen der Wirtschaftsförderung. „Es ist für uns unabdingbar, dass Digitalisierungsprozesse sozialverträglich ablaufen und die Interessen der Beschäftigten ausreichend berücksichtigt werden“, so Thomas Otto weiter.

Damit Betriebs- und Personalräte die Folgen von Digitalisierungsprozessen auf  Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln und gestalten können, müssen sie sich entsprechend qualifizieren. Die Arbeitskammer und ihre Tochter BEST e.V. (Beratungsstelle für Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen im Saarland) bieten ihnen vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten.
Aber auch die Politik ist hier gefordert. Das Land darf (anders als bisher) ohne den Nachweis von Weiterbildungsangeboten für die Beschäftigten keine Fördermittel für neue Technologien mehr vergeben.

Weitere Ergebnisse der Studie zum Thema „Elektronische Überwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“ finden Sie im anlässlich des AK Themas „Digitalisierung: Wenn Vieles in Veränderung ist…“ erschienenen AK Aktuellwww.arbeitskammer.de/sonderpublikationen

Die Stellungnahme der AK zur Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung für kleine und mittlere Unternehmen im Saarland „Digital-Starter-Saar“ vom 21. Dezember 2017 finden Sie unter: www.arbeitskammer.de/publikationen/stellungnahmen

Einen Überblick über unser Seminarangebot finden Sie unter
www.bildungszentrum-kirkel.de/seminare

 

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