Arbeitskammer begrüßt geplante Novellierung des Bildungsfreistellungsgesetzes

Pressedienst vom

„Die Ausweitung der Bildungsfreistellung auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für die saarländischen Beschäftigten ist ein großer Erfolg”, lobt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, die geplante Novellierung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG). „Damit zieht das Saarland endlich nach und gleicht – längst überfällig – die Regelung zur Bildungsfreistellung den meisten anderen Bundesländern an. Von einem Standortnachteil kann hier keine Rede sein.“*

„Bildung ist die Grundlage für demokratische Strukturen und solidarisches Miteinander. Unsere Arbeitnehmer*innen müssen bei technischen Entwicklungen Schritt halten können und sich sachkundig und aktiv am Geschehen in Betrieb und Gesellschaft beteiligen. Die Freistellung für politische Weiterbildung und zur Weiterbildung für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind für unser Land dabei von besonderer Bedeutung. Diesem Anspruch wird das SBFG nun gerecht werden. Für das Ehrenamtsland Saarland ist das ein echter Mehrwert”, sagt Otto.

Und die Beschäftigte haben dann bereits nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf Bildungsfreistellung. Das stärkt die Schaffung einer echten Weiterbildungskultur in unserem Land.

Die neu gefasste Definition der „beruflichen Weiterbildung“ ist ebenfalls sehr zu begrüßen. Somit wird vom Gesetzgeber klargestellt, dass die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie beispielsweise Teamfähigkeit und Flexibilität von großer Bedeutung ist. Die soziale Handlungskompetenz und die Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung der Beschäftigten werden besonders hervorgehoben, um die Folgen der Transformation der Wirtschaft aber auch der Gesellschaft beruflich und sozial besser bewältigen zu können. „Die Beschäftigten haben mit der Novellierung des SBFG einen breiten Spielraum, um ihren individuellen Weiterbildungsbedürfnissen gerecht zu werden“, so Otto abschließend.

Die Arbeitskammer ist selbst ein starker Akteur politischer Bildung. In unserem Bildungskurier finden sich gesellschaftspolitische relevante Seminar wie z.B.:

Klimaschutz versus Arbeitsplätze – Die Auflösung eines Dilemmas

Lernen lernen für die Herausforderungen der Transformation

EU and You

Weitere Seminare finden Sie unter www.bildungszentrum-kirkel.de/seminare-im-bzk

Hintergrund: Bereits 1974 hat sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, eine bezahlte Bildungsfreistellung zum Zwecke der Berufsbildung, der allgemeinen und politischen Bildung sowie der gewerkschaftlichen Bildung einzuführen. (Übereinkommen Nr. 140 der ILO vom 24.06.1974). Die Bundesrepublik hat die Verantwortung an die Bundesländer delegiert. Die Internationale Arbeitsorganisation ILO hat bereits damals die Notwendigkeit einer fortdauernden Bildung in den Bereichen Berufsbildung, allgemeine und politische Bildung sowie gewerkschaftliche Bildung betont und festgelegt.

*Alle Bundesländer mit Ausnahme Bayern und Sachsen ermöglichen den Beschäftigten 5 Tage Bildungsfreistellung.

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