Zum heutigen Auftakt der Pflegekommission richtet die Arbeitskammer des Saarlandes klare Forderungen an die Bundesregierung: Der Bund muss seiner Verantwortung endlich gerecht werden und die Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen entlasten. Gleichzeitig darf eine Pflegereform nicht zulasten der Pflegebedürftigen gehen.
„Eine gute pflegerische Versorgung kann nur dann sichergestellt werden, wenn die gesamte Bevölkerung sowie alle Einkommensarten im Rahmen einer solidarischen Bürgerversicherung an der Finanzierung beteiligt werden“, betont Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer.
Angesichts der dramatischen finanziellen Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung stellt die Bundesregierung für die Jahre 2025 und 2026 zwei Milliarden Euro in Form von Darlehen bereit. Dieser Betrag reicht jedoch bei Weitem nicht aus, um die Finanzierungslücken zu schließen. Zudem müssen die Mittel ab dem Jahr 2029 an den Bund zurückgezahlt werden – eine rein aufschiebende Maßnahme, die keine nachhaltige Lösung darstellt.
Der Bund muss seiner Verantwortung bei der Finanzierung der Pflegeversicherung umfassend nachkommen. Dazu gehört zum einen die zügige Erstattung pandemiebedingter Kosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro, die bislang von den Pflegekassen getragen wurden. Zum anderen finanziert die Pflegeversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie etwa die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Allein dieser Posten beträgt jährlich rund 3,7 Milliarden Euro. Insgesamt belaufen sich die versicherungsfremden Leistungen auf über 9 Milliarden Euro pro Jahr. „Eine Übernahme dieser Kosten durch den Bund würde die Pflegekassen deutlich entlasten und die Situation für Beschäftigte verbessern“, so Zeiger weiter. Vor diesem Hintergrund fordert die Arbeitskammer auch die Wiedereinführung eines dauerhaften Steuerzuschusses.
Leistungskürzungen, wie sie etwa von Arbeitgeberverbänden ins Spiel gebracht werden, lehnt die Arbeitskammer entschieden ab – insbesondere vor dem Hintergrund der bereits hohen finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Dazu zählt unter anderem der Vorschlag einer „Karenzzeit“ im ersten Jahr der Pflegebedürftigkeit, die faktisch massive Leistungseinschnitte bedeuten würde. Auch die geforderte Streichung der Zuschüsse für die stationäre Pflege würde zu einem weiteren Anstieg der ohnehin schon hohen Eigenanteile führen. Stattdessen fordert die Arbeitskammer eine Deckelung der Eigenanteile, um Pflegebedürftige wirksam finanziell zu entlasten.
Eine dauerhafte Stabilisierung der Pflegeversicherung kann nur durch eine solidarische und gerechte Finanzierungsstruktur erreicht werden. Die Einführung einer Bürgerversicherung, die alle Menschen unabhängig von ihrem Einkommen oder Beruf einbezieht und sämtliche Einkommensarten berücksichtigt, würde die Finanzierungsbasis deutlich verbreitern.
„Nur so lassen sich eine faire Lastenverteilung und eine langfristig gesicherte pflegerische Versorgung gewährleisten“, betont Zeiger. Langfristiges Ziel muss eine Pflegevollversicherung sein, die sämtliche pflegebedingten Kosten übernimmt.
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