Gesetz zur Einführung des neunjährigen Gymnasiums – für die AK ein nachvollziehbarer Schritt und insgesamt eine ausbalancierte Reform

Pressedienst vom

Mit Blick auf die Schulform der Gymnasien begrüßt die Arbeitskammer des Saarlandes den heute im Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung des neunjährigen Gymnasiums. „Wir sind überzeugt, dass die Reform eine Entlastung der Mittelstufe bewirkt und gleichzeitig neue Freiräume für bisher zu kurz gekommene Lerninhalte, Vertiefungen, aber auch außerunterrichtliche Aktivitäten entstehen“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer. „Bei der Frage, welche Fächer mehr Zeit bekommen, gäbe es für jedes einzelne Fach gute Gründe dieses oder jenes zu stärken und mehr Stunden einzuräumen – was aber nicht möglich ist und am Ende keine Entlastung brächte“, so Otto. Otto weiter: „Die getroffenen Entscheidungen halten wir für nachvollziehbar, ausbalanciert und förderlich für die gymnasiale Schulentwicklung.“

Der jüngste IQB-Bildungstrend (Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen) hat die Kompetenzen der Viertklässler in den Fächern Deutsch und Mathematik untersucht und zeigt den negativen Trend bereits vor Corona. Das bestätigt aus AK-Sicht die Notwendigkeit der nun erfolgten Stärkung der Kernfächer Mathematik, Deutsch und erster Fremdsprache. Auch die Einführung des neuen Faches Informatik ist ein Gebot der Stunde. Denn ohne ein solches Grundwissen digitaler Prozesse bleibt das Verständnis an der Oberfläche von Desktops und Touchscreens verhaftet.

„Aus gesellschaftspolitischer Sicht begrüßen wir ein Mehr an Zeit für politische Bildung im Fach Sozialkunde. In der Beschäftigung mit Schlüsselproblemen der Gegenwart und der Zukunft stehen Inhalte der MINT-Fächer mit gesellschaftspolitischen Fragen in einem immer bedeutsameren Zusammenhang und erfordern vernetztes Denken“, unterstreicht Otto. 

„Nicht nachvollziehbar für uns ist aber, dass der Klassenrat nur in Klassenstufe 5 in der Stundentafel berücksichtigt wird. Hier braucht es eine Verstetigung über die gesamte Unter- und Mittelstufe hinweg, um das Demokratieverständnis und die Demokratiefähigkeit der Schüler*innen zu fördern, damit aus ihnen mündige Bürger werden“, fordert Otto.

Die Aufhebung der Versetzungsentscheidung am Ende von Klassenstufe 5 begrüßt die AK, hätte aber mehr Konsequenz erwartet. Die Regelung ermöglicht, dass die Kinder in ihrem neuen schulischen Umfeld erst einmal ankommen dürfen und ihnen nicht unmittelbar droht, nach Leistung selektiert zu werden. Doch sollte die Regelung gemäß dem als erfolgreich bewerteten Schulversuch „Fördern statt Sitzenbleiben“ auf den Übergang von Klassenstufe 6 auf 7 ausgeweitet werden. 

Der AK ist es in diesem Kontext wichtig zu betonen, dass die strukturelle Veränderung mit dem ausschließlichen Blick auf das Gymnasien zwar nachvollziehbar ist, durch eine veränderte Konkurrenzsituation in den Schulwahlentscheidungen damit jedoch Auswirkungen auf andere Schulformen einhergehen. „Es müssen im Nachgang zu dieser Reform also ausgleichende Maßnahmen für das gesamte Schulsystem berücksichtigt werden, ausdrücklich bei den Gemeinschaftsschulen und Beruflichen Oberstufenschulen, die bereits einen G9-Weg anbieten“, so Otto abschließend.

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