Novellierung des Bildungsfreistellungsgesetztes wichtiger Schritt zur Etablierung einer Weiterbildungskultur im Saarland

Pressedienst vom

„Das Saarland braucht dringend die Ausweitung der Bildungsfreistellung auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Im Wettbewerb um Fachkräfte müssen wir uns endlich an die Regelungen in den meisten anderen Bundesländern anpassen. Wir fordern die Fraktionen im saarländischen Landtag deshalb auf, am Mittwoch der geplanten Novellierung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG) zuzustimmen”, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. „Davon werden sowohl die Beschäftigten als auch die saarländische Wirtschaft profitieren.“

Qualifizierte Beschäftigte sind ein Standortvorteil für die saarländische Wirtschaft. Qualifizierung umfasst dabei mehr als reine berufsbezogene Qualifikationen. In einer Zeit, in der demokratiefeindliche Tendenzen zunehmen, ist Bildung wichtiger denn je. „Bildung ist die Grundlage für demokratische Strukturen und solidarisches Miteinander. Die Freistellung für politische Bildung und zur Weiterbildung für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind für unser Land dabei von besonderer Bedeutung. Diesem Anspruch wird das SBFG nun gerecht. Für das Vereinsland Saarland ist das ein echter Mehrwert”, sagt Caspar.

Die AK-Beschäftigtenbefragung 2023 ergab, dass 61% der Beschäftigten in den letzten beiden Jahren an keiner Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Hier besteht ganz klar Luft nach oben.

Die neu gefasste Definition der „beruflichen Weiterbildung“ im SBFG ist daher ebenfalls sehr zu begrüßen. Somit wird vom Gesetzgeber klargestellt, dass die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie beispielsweise Teamfähigkeit und Flexibilität von großer Bedeutung ist. Die soziale Handlungskompetenz und die Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung der Beschäftigten werden besonders hervorgehoben, um die Folgen der Transformation der Wirtschaft aber auch der Gesellschaft beruflich und sozial besser bewältigen zu können.

Die Einschränkung bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten sieht die Arbeitskammer sehr kritisch und fordert eine Gleichbehandlung aller Arbeitnehmenden, unabhängig von der Betriebsgröße. „In Anbetracht der Herausforderungen der Transformation wäre es unfair, Beschäftigte bei selbst initiierten Weiterbildungen aufgrund der Betriebsgröße zu benachteiligen“, sagt Caspar.

„Die Beschäftigten hätten mit der Novellierung des SBFG einen breiten Spielraum, um ihren individuellen Weiterbildungsbedürfnissen gerecht zu werden”. so Caspar abschließend.  „Ich bin mir sicher, dass von der Novellierung die Beschäftigten und die saarländische Wirtschaft profitieren werden.”

 

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