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Ständiges Beratungsangebot der AK in Saarbrücken

Grenzgänger können sich von den Fachberaterinnen und Fachberatern der Arbeitskammer in Saarbrücken beraten lassen. Wir bieten arbeits- und sozialrechtliche Beratung für Grenzgänger im Haus der Beratung an. Für Grenzgänger gelten weitgehend die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen des Beschäftigungslandes.

Die Arbeitskammer informiert Grenzgänger darüber,

  • welcher Sozialleistungsträger zuständig ist,
  • was die Inhalte des Arbeitsvertrages, z.B. in einer für sie fremden Sprache sind,
  • wie sie ihre Rechte durchsetzen können,
  • wer weitere Ansprechpartner auch im Ausland sind.

Beratungs-Aktionstage vor Ort

Zusätzlich zum ständigen Beratungsangebot für Grenzgänger im Haus der Beratung in Saarbrücken, veranstaltet die Arbeitskammer mehrmals im Jahr spezielle Grenzgänger-Beratungstage.

Die Termine für das Jahr 2025 werden zeitnah veröffentlicht.

Task Force Grenzgänger 3.0

Die Task Force Grenzgänger der Großregion beschäftigt sich mit der Erarbeitung von juristischen und administrativen Lösungsvorschlägen grundsätzlicher Art für Fragen und Problemstellungen von Grenzgänger*innen der Großregion und Unternehmen, die in der Großregion Grenzgänger*innen beschäftigen.

Dabei ist sie insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten tätig: Arbeits-, Bildungs-, Sozial- und Steuerrecht.

Ausführliche Informationen: AK-Themenportal "Taskforce Grenzgänger 3.0 der Großregion".

Wir gratulieren: 10 Jahre Grenznetz

Das Grenznetz ist eine informelle Kooperation von Einrichtungen von sechs Grenzregionen entlang der westdeutschen Grenze, die sich mit Grenzgänger-Hemmnissen beschäftigen. Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums im Jahr 2020 gratulierten Arbeitskammer und die weiteren Mitglieder in dem nachfolgenden kleinen Filmbeitrag: