Die Arbeitskammer ist gemäß Art 12 und 13 DSGVO verpflichtet, Betroffene vorab über die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten (damit sie ihre Betroffenenrechte geltend machen können) und gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechenschaft darüber abzugeben.

Für die Nutzung unserer Website tun wir das mit unserer (Online-)Datenschutzerklärung: www.arbeitskammer.de/datenschutz (barrierefreies PDF)

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