Mitzubringende Unterlagen
Um eine ordnungsgemäße Steuerberatung durchführen zu können, sollten Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch bitte die nachfolgend aufgeführten Informationen und Unterlagen mitbringen.
Aus organisatorischen Gründen ist es zwingend notwendig die Unterlagen in Papierform mitzubringen.
Persönliche Kontakt- und Adressdaten
- Aktuelle Anschrift
- Bankverbindung
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse, falls vorhanden
Notwendige Unterlagen
- Steuerbescheide der beiden letzten Jahre vom Finanzamt
- Personalausweis (Kopie)
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
- Nachweis über den Bezug von Lohnersatzleistungen, wie z.B.
- Arbeitslosengeld
- Überbrückungsgeld
- Insolvenzgeld
- Krankengeld
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- ALG II
- Anpassungsgeld
- Belege und Nachweise über Versicherungsbeiträge für :
- Kranken-, Pflege-, Unfall-, Lebens- und Rentenversicherung
- Private, Tierhalter und KFZ- Haftpflichtversicherung
- Nachweis über Riesterrentenversicherung
- Bescheinigung nach § 10 a EStG bzw. Bescheinigung über Zulage nach § 92 EStG
- Nachweis über Rürup-Rentenversicherung
- Spendenbescheinigungen
- z.B. gemeinnützige, kirchliche oder Parteispenden bzw. -beiträge
- Nachweis über Werbungskosten
- KM-Angabe einfache Entfernung Wohnung – Arbeitsstätte
- Beiträge zu Gewerkschaft oder Berufsverband
- Arbeitsmittel (Arbeitskleidung, Fachliteratur, Büromaterial, Computer)
- Fortbildungskosten ( z.B. Lehrgangsgebühr, Fahrtkosten)
- Arbeitszimmer (Aufstellung der Kosten, m² Wohnung und Arbeitszimmer)
- Reisekosten ( Arbeitgeberbescheinigung über Auswärtstätigkeit, bei wechselnden Einsatzstellen: Aufstellung über Einsatzorte mit km Angabe)
- Arbeitsrechtschutzversicherung, Unfallversicherung
- Nachweis über Behinderung
- Behindertenausweis oder Bescheinigung vom Versorgungsamt über Grad der Behinderung
- Nachweis über Pflegegrad
- o Schreiben des medizinischen Dienstes oder der Krankenkasse
- o Identifikationsnummer der zu pflegenden Person
- Nachweis über Krankheitskosten
- Medikamente, Praxisgebühr, Zahnarzt, Brille, Krankenhausaufenthalt, Zuzahlung bei Ärzten, Fahrtkosten zum Arzt
- Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerrechnungen
- Rechnung Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistung ,auch Schornsteinfeger mit Nachweis, Zahlungsnachweis z.B. Kontoauszug, Barzahlung nicht abzugsfähig!
- Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung
- Angaben zu Kindern
- Mitteilung über Identifikationsnummer
- Nachweis über Kinderbetreuungskosten
- Bei Kindern über 18 Jahre Schul-, Studien- oder Ausbildungsnachweis, Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
- Bei Rentenbezug
- Bei erstmaligem Bezug: Rentenbescheid
- Ansonsten aktuelle Rentenanpassungsmitteilungen oder Rentenbezugsmitteilung
- Bei Einkünften aus Vermietung
- Höhe der Mieteinnahmen
- Ausgabenbelege wie z.B. Gebäudeversicherung, Glasversicherung, Mietrechtschutz Grundsteuer, Schuldzinsenbeleg, Verwaltungsgebühren, Liste von Baurechnungen,Schornsteinfeger
- Bei erstmaliger Vermietung Anschaffungskosten des Mietobjektes (Kaufpreis, Notarrechnung, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren. Maklerrechnung oder bei Neubau Herstellungskosten)
- Bei Einkünften aus Kapitalvermögen
- Jahressteuerbescheinigungen der Banken
- Bei Unterhaltsleistungen an Angehörige
- Zahlungsbelege (z. Bsp. Konto Auszug, Überweisung, Dauerauftrag)
- Nachweis der Einkünfte der unterhaltenen Person
- ID.Nr. der unterhaltenen Person
- Bei Angehörigen im Ausland Nachweis der Heimatbehörde über Bedürftigkeit