Unser Gremium hat beschlossen, die Freistellung nicht vom Vorsitzenden oder der stellvertretenden Vorsitzenden des Betriebsrates wahrnehmen zu lassen, sondern von einem Mitglied des Betriebsrates. 

Dadurch hat der freigestellte Betriebsrat mehr zeitliche Ressourcen zur Verfügung, um im Betrieb unterwegs zu sein, mit den Beschäftigten zu sprechen und unterstützt den Vorsitzenden, der seine betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben wahrnimmt.  

Durch diese Trennung hat der Betriebsrat mehr Zeit im Betrieb sichtbar aufzutreten, erreicht mehr Beschäftigte und hat mehr Zeit für Betriebsratstätigkeiten.   

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