Dienstvereinbarung Jobrad:

Die Dienstvereinbarung Jobrad ergänzt den Tarifvertrag zum Fahrradleasing vom 25.10.2020 und soll Anreize den Arbeitsweg ökologischer und nachhaltiger zu gestalten schaffen. Neben dem Fahrrad an sich, werden auch Zubehör und ggf. Sonderausstattungen in einem Überlassungsvertrag geregelt. 

Auch Privatnutzung und Nutzung durch andere Personen aus dem jeweiligen Haushalt sind zugelassen. Störfälle u.a. werden durch den Leasing Anbieter Deutsche Dienstrad abgedeckt.

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