Freiwillige Betriebsvereinbarung Entwicklung der Eingruppierung

Betriebsrat URSAPHARM Arzneimittel GmbH 
Vereinbarungsdatum 26. März 2025 
Bereich Produktion und Logistik

Ausgangslage und Herausforderung

Die bestehende Eingruppierung vieler Mitarbeiter in den Entgeltgruppen E1 und E2 entsprach nicht dem tatsächlichen Tätigkeitsbild der Beschäftigten. Obwohl die tariflich vorgesehene Anlernzeit im BETV Chemie überschritten wurde, erfolgte dennoch keine entsprechende Höhergruppierung. Diese Situation führte zu einer ungerechten Bewertung der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung und der erworbenen Qualifikationen. Das Ziel war die Entwicklung eines transparenten und gerechten Systems zur leistungs- und erfahrungsbasierten Höhergruppierung, das analog zu den Qualifikationsstufen einer Berufsausbildung funktioniert und sowohl die Interessen der Mitarbeiter als auch die betrieblichen Anforderungen berücksichtigt.

Systematisches Vorgehen des Betriebsrats

Der Betriebsrat führte eine systematische Beobachtung und Dokumentation von Tätigkeiten, Verantwortlichkeiten und Einarbeitungsprozessen durch. Dabei erfolgte ein detaillierter Abgleich mit dem BETV Chemie, insbesondere mit § 3 (Grundsätze der Eingruppierung) und den Definitionen der Entgeltgruppen. 

Die Entgeltgruppen wurden klar definiert: E1 für einfache Tätigkeiten, E2 für Tätigkeiten mit kurzer Anlernzeit, E3 für längere Anlernzeit und E4 für umfassende Kenntnisse. 

Auf dieser Basis wurde ein stufenweises Modell entwickelt, das den Anlernprozess mit einer zweijährigen Berufsausbildung vergleichbar macht.

Ergebnisse

  1. Eingruppierung E1: 0-3 Monate
    • Einstiegsphase mit grundlegender Einarbeitung in die betrieblichen Abläufe
  2. Eingruppierung E2: Ab 3 Monate
    • Anlernphase beginnt, erste selbständige Tätigkeiten werden übernommen
  3. Eingruppierung E3: Ab 12 Monate
    • Tätigkeitssicherheit erreicht, komplexere Aufgaben werden eigenständig bewältigt
  4. Eingruppierung E4: Ab 48 Monate
    • Vollumfängliche Tätigkeit mit Erfahrungswissen und hoher Eigenverantwortung

Gerechtigkeit

Langjährige Mitarbeit wird angemessen honoriert, ohne neue Kollegen sofort gleichzustellen

Rechtssicherheit

Betriebsvereinbarung ergänzt tarifliche Regeln ohne Verletzung bestehender Vorschriften

Mitbestimmung

Aktive Beteiligung des Betriebsrats bei der Gestaltung fairer Arbeitsbedingungen

Fazit

Ein gelungenes Beispiel für aktive Mitbestimmung, tarifkonformes Handeln und gerechte Anerkennung von Arbeitserfahrung – im Sinne von Belegschaft, Tarifbindung und Unternehmensentwicklung.

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