Veolia Solution Deutschland GmbH Saarbrücken
Mitbestimmung ist fairer Lohn für alle
Wir sind der Betriebsrat (BR) der Veolia Solutions Deutschland GmbH (VSD). Die VSD ist Bestandteil der Veolia Gruppe und ist mit ca. 3.000 Mitarbeitenden im Bundesgebiet tätig. Im Südwesten sind wir für fast 1.100 Mitarbeitende zuständig.
Ausgangslage
Im Dezember 2022 zahlte die VSD als Arbeitgeber (AG) eine IAP ausschließlich an die außertariflichen, administrativen Angestellten als anteilige Kompensation der gestiegenen Inflation. Parallel erfolgte für die gewerblichen, tarifgebundenen Mitarbeitenden (gewerbl. MA) eine außerordentliche Lohn-Tariferhöhung in Höhe von 12,55% zum 01.10.2022).
Rechtlicher Hintergrund
Die Entscheidung zur Zahlung einer IAP durch den AG ist freiwillig und mitbestimmungsfrei. Gewährt der AG aber solche Leistungen, dann unterliegen die Berechnungskriterien und Höhenverhältnisse der IAP der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. (LAG Rheinland-Pfalz v. 08.02.2024 -TaBV 1/24 Randnummer: 23)
Wie ist das Gremium vorgegangen, um das Ziel zu erreichen?
Im November 2023 forderten wir den AG offiziell zu Verhandlungen über die Zahlung einer IAP für die gewerbl. MA auf. Unser Ziel war es, die Kriterien und den Empfängerkreis der in 2022 gezahlten IAP neu festzulegen und eine Zahlung an die gewerbl. MA in unserem Zuständigkeitsbereich als BR zu erreichen. Der AG lehnte zunächst die Gewährung der IAP an die gewerbl. MA ab. Daraufhin beauftragten wir einen Rechtsanwalt und leiteten zwei Verfahren ein:
- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Saarland zur Gewährung der IAP an gewerbliche MA auf Basis des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
- Anrufung der Einigungsstelle zur Festlegung der Verteilungskriterien und des Empfängerkreises.
Nach gemeinsamen Verhandlungen unterbreitete der AG noch vor Zustandekommen der Einigungsstelle ein Angebot zur Zahlung einer IAP an die gewerbl. MA. So konnten wir mit dem AG eine gütliche Einigung erzielen.
Ergebnis
Im Herbst 2024 wurden in einer Regelungsabrede die Kriterien der Auszahlung der IAP rechtlich festgelegt und im November 2024 an die betreffenden Mitarbeitenden ausgezahlt.
Der AG entschied sich daraufhin sogar, die IAP für alle gewerbl. MA im Bundesgebiet, auch außerhalb der Zuständigkeit des BR, zu zahlen.
Damit zählt die VSD zu den wenigen Unternehmen im Gebäudereiniger-Handwerk, die Inflationsausgleichsprämien flächendeckend an alle Mitarbeitenden ausgezahlt haben.