Gesetzliche Rente: Die tragende Säule unseres Rentensystems bröckelt

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) stellt die bei weitem wichtigste und für viele Beschäftigte einzige Form der Alterssicherung dar. Das ursprüngliche Ziel der Rentenversicherung bestand darin, den Lebensstandard der Menschen im Alter zu sichern. Die zahlreichen Rentenreformen der letzten Jahrzehnte haben jedoch zu einer deutlichen Absenkung des Rentenniveaus – also des Verhältnisses der Standardrente zum Durchschnittslohn – geführt. Die gesetzliche Rente reicht daher ohne zusätzliche betriebliche und private Altersvorsorge nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Noch schlimmer: Immer mehr Menschen sind von Altersarmut bedroht, da ihre gesetzliche Rente trotz langjähriger Erwerbsbiografie nicht über dem Niveau der Grundsicherung im Alter liegt.

Die AK-Forderungen auf einen Blick

Nur die Stärkung der gesetzlichen Rente sichert allen Beschäftigten ein auskömmliches Einkommen und ein würdevolles Leben im Alter. Vor diesem Hintergrund richtet die Arbeitskammer folgende Forderungen an die Politik:

  • Erhöhung des Rentenniveaus auf mindestens 50%
  • Keine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze
  • Beibehalt der vorzeitigen Rente für besonders langjährig Versicherte
  • Leichterer Zugang zur Erwerbsminderungsrente
  • Ausweitung des Versichertenkreises der GRV auf alle Erwerbstätigen
  • Finanzielle Entlastung der GRV durch angemessene Bundesmittel

Warum sind diese Forderungen im Sinne der Beschäftigten?

Erhöhung des Rentenniveaus auf mindestens 50%: 
Ein ausreichend hohes und stabiles Rentenniveau sorgt dafür, dass die Renten nicht immer weiter hinter den Löhnen zurückfallen. Nur so kann die gesetzliche Rente den Lebensstandard im Alter dauerhaft sichern. Von einer Erhöhung des Rentenniveaus von derzeit 48% auf mindestens 50% profitieren – anders als in der öffentlichen Debatte häufig dargestellt – nicht nur die Älteren, sondern auch die jüngeren Beschäftigten!

Keine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze: 
Bereits die auf 67 Jahre angehobene Regelaltersgrenze ist für viele Beschäftigte unerreichbar. Für viele Menschen beutet diese Anhebung somit nichts anderes als eine Rentenkürzung. Betroffen sind davon in besonderer Weise Beschäftigte in Berufen mit hoher körperlicher oder psychischer Belastung – und damit ausgerechnet Personen mit durchschnittlich geringerer Lebenserwartung. Statt einer weiteren, sozial ungerechten Anhebung des Rentenalters müssen daher sozial abgesicherte Übergänge ins Alter für alle geschaffen werden.

Beibehalt der vorzeitigen Rente für besonders langjährig Versicherte: 
Wer 45 Jahre gearbeitet hat, muss auch weiterhin ohne Abschläge in Rente gehen können. Alles andere ist eine klare Missachtung der Lebensleistung der betroffenen Menschen!

Leichterer Zugang zur Erwerbsminderungsrente: 
Die Erwerbsminderungsrente ermöglicht es den Beschäftigten, früher in Rente zu gehen, wenn eine Beschäftigung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht länger möglich ist. Die Erwerbsminderungsrente muss nicht nur hoch genug sein – hier gab es in den letzten Jahren einige Verbesserungen, die allerdings noch nicht ausreichen. Sie muss für die Menschen auch zugänglich sein, was bisher angesichts einer Ablehnungsquote von über 40% nicht der Fall ist. Statt der Fähigkeit, irgendeine Tätigkeit ausüben zu können, sollte im höheren Erwerbsalter die gesundheitliche Leistungsfähigkeit im langjährig ausgeübten Beruf ausschlaggebend sein.

Ausweitung des Versichertenkreises auf alle Erwerbstätigen: 
Das bestehende zersplitterte Rentensystem weist erhebliche Ungerechtigkeiten und Versorgungslücken auf. Benötigt wird stattdessen ein solidarisches Rentensystem, das alle Erwerbstätigen umfasst. Die Einbeziehung von Selbständigen, Beamt*innen und Abgeordneten in eine solche Erwerbstätigenversicherung trägt zur finanziellen Stabilisierung der GRV bei. Länder wie Österreich haben bewiesen, dass die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in ein einheitliches Rentensystem möglich ist.

Finanzielle Entlastung der GRV durch angemessene Bundesmittel: 
Jedes Jahr werden aus der Rentenkasse Leistungen in Milliardenhöhe finanziert, für die keine Beiträge entrichtet wurden (im Jahr 2023 lag der Wert nach Berechnungen bei knapp 40 Mrd. Euro). Gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die Anrechnung von Kindererziehungszeiten werden damit nicht wie vorgesehen von der Allgemeinheit getragen. Um die Beitragszahler*innen angemessen zu entlasten und eine gerechte Finanzierung zu gewährleisten, muss der Bund die Steuermittel für die GRV deutlich aufstocken.

AK-Position zum Download (PDF barrierefrei)


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