Arbeitskammer begrüßt Novellierung des Bildungsfreistellungsgesetzes

Pressedienst vom

„Die Ausweitung der Bildungsfreistellung auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr für die saarländischen Beschäftigten ist ein großer Erfolg”, lobt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes, die gestern von der saarländischen Landesregierung beschlossene Novellierung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes. „Weiterbildung muss gestärkt werden und alle Beschäftigten sollten ein Recht darauf haben“, so Otto.

„Bildung ist die Grundlage für demokratische Strukturen und solidarisches Miteinander. Die Freistellung für politische Weiterbildung und zur Weiterbildung für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind für unser Land dabei von besonderer Bedeutung. Wir erwarten, dass nach der Novellierung mehr Menschen von Weiterbildungsmaßnahmen profitieren. Für das Vereinsland Saarland ist das ein echter Mehrwert”, sagt Otto.  Anspruchsberechtigt sind alle Beschäftigten nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit. Auch das wertet die Arbeitskammer positiv. 

Wichtig ist: „Berufliche Weiterbildung ist und bleibt dagegen eine Pflichtaufgabe der Arbeitgeber – und das ganz unabhängig von der Bildungsfreistellung. Berufliche Weiterbildung muss innerhalb der Arbeitszeit und auf Kosten der Unternehmen erfolgen und darf nicht mit der Bildungsfreistellung vermengt werden“, mahnt Otto abschließend. 

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