AK begrüßt Sonderprämie für Pflegekräfte, mahnt jedoch, Arbeitszeit und Arbeitsschutz nicht aufzuweichen

Pressedienst vom

Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt die Einigung zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP), den Pflegebeschäftigten 1500 Euro Sonderprämie zu zahlen. Das Geld wird den Beschäftigten - anteilig den Teilzeitbeschäftigten - in der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Pflege mit dem Juligehalt 2020 ausgezahlt. „Dringend notwendig ist eine Ausdehnung der Sonderprämie auf die Pflegebeschäftigten in  Krankenhäusern. Auch sie leisten gerade jetzt in der Krise extrem viel“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer. „Wichtig ist, dass die Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte in allen Bereichen nach der Krise dauerhaft besser entlohnt werden. Das ist nachhaltige Wertschätzung“, betont Zeiger. Dabei sollten auch die anderen Beschäftigten, die jetzt im Gesundheitssystem über Ihre Belastungsgrenze arbeiten, nicht vergessen werden.

Außerdem weist die AK ausdrücklich darauf hin, dass die im Arbeitszeitgesetz und im Arbeitsschutzgesetz festgeschriebenen Regelungen durch die derzeitige Corona-Epidemie und die bisher erlassenen Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen nicht gänzlich außer Kraft gesetzt wurden, sondern immer noch gelten. „Es ist beispielsweise unzulässig, die regelmäßige Arbeitszeit allgemein auf zwölf Stunden anzuheben, ohne dass ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung darlegen muss, wie sich die Corona-Epidemie konkret auf den Betrieb auswirkt und welche Anpassungsmaßnahmen ergriffen werden. Ganz abgesehen davon ist es dringend geboten, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten. Das gilt vor allem bei der  Arbeitszeitgestaltung und den Mindestruhezeiten. Sonst werden die Beschäftigten in der Pandemie nicht lange durchhalten“, so Zeiger.

„Und es kann auch nicht sein, dass durch eine solche Ausdehnung der Arbeitszeiten Wechselschichtzulagen oder anderweitige Zulagen eingespart werden und die Beschäftigten für ihren weit über das normale Maß hinausgehenden Einsatz auch noch faktische Lohnkürzungen hinnehmen müssen“, so Zeiger abschließend.

zurück zurück