AK fordert umfassenden Maßnahmenkatalog für bessere Bedingungen in der Pflege im Saarland

Pressedienst vom

Jahresberichtes 2019 - Schwerpunktthema: "Pflege im Saarland - Herausforderungen gemeinsam gestalten"

Die Arbeitskammer des Saarlandes fordert einen umfassenden Maßnahmenkatalog, um die Situation der Pflegekräfte, der zu Pflegenden und der pflegenden Angehörigen im Saarland zu verbessern. Das geht aus dem Jahresbericht der Arbeitskammer hervor, der am 26. Juni veröffentlicht wurde. „Pflege im Saarland – Herausforderungen gemeinsam gestalten!“, lautet der Titel des Jahresberichtes. „Er verdeutlicht unsere feste Überzeugung: Die Probleme sind so vielfältig, dass sie nur gemeinsam mit allen Akteuren im Saarland angegangen werden können“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer. „Nur so können wir dem enormen Personal- und Fachkräftemangel mittel- und langfristig entgegen wirken.“

Die zentralen Forderungen:

  1. Die Arbeitskammer fordert vom Bund die Deckelung der Kosten für die Heimpflege, damit eine deutliche finanzielle Entlastung der Betroffenen und der Kommunen erreicht wird. „Eine Heimunterbringung darf Betroffene und Angehörigen sowie Kommunen nicht arm machen“, betont Jörg Caspar. Die Pflegeversicherung sollte außerdem nicht nur aus Beitragsmitteln, sondern auch aus Steuermitteln finanziert werden.
     
  2. Die Arbeitskammer fordert die Erstattung der nachgewiesenen und notwendigen Investitionskosten der Krankenhäuser durch die Landesregierung.  Bisher erstattet das Land die Kosten nicht in vollem Umfang. Und das geht zu Lasten der Pflegekräfte. Trotz der Verbesserungen durch das Personalpflegestärkungsgesetz werden die in finanzielle Schieflage geratenen Krankenhäuser nicht ausreichend entlastet und sind auch weiterhin zum Teil gezwungen, über die so genannten Fallpauschalen an der Stellschraube „Pflegepersonal“ zur Kostendeckung zu drehen.
     
  3. Um mehr Fachkräfte in den Pflegeberufen zu halten bzw. sie dafür zu gewinnen, müssen die Arbeitsbedingungen in der Pflege dringend verbessert werden. Dazu bedarf es folgender Maßnahmen: Abbau psychischer und körperlicher Belastungen, verlässliche Dienstpläne, Einhalten der Pausen, Gewähren der gesetzlichen Ruhezeiten, Einhalten der Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Rufen aus dem Frei. „Das Problem, aus freien Tagen wieder zum Dienst gerufen zu werden, weil Personal fehlt, haben alle Beschäftigten in der Pflege. Das ist eine der größten Belastungen für unsere Pflegefachkräfte. Das Rufen aus dem Frei muss dringend reduziert werden, um das Personal zu entlasten und um bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen Schritt voran zu kommen“, sagt  Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer.
     
  4. Die Arbeitskammer fordert außerdem, die Pflegeberufe deutlich aufzuwerten und besser zu bezahlen. Angesichts der niedrigen Einkommen und Tarifbindung in der Altenpflege begrüßt die AK, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verabredet hat, die Voraussetzungen für einen bundesweit allgemeinverbindlich gültigen Tarifvertrag Altenpflege zu schaffen.
     
  5. Die Landesregierung sollte das Instrument der Landespläne stärker nutzen. Insbesondere der Landespflegeplan muss dringend überarbeitet werden. Denn bereits jetzt treten im ambulanten Bereich Versorgungsengpässe auf. Deshalb fordert die AK  die  Aufnahme der ambulanten Pflege in den Landespflegeplan, mit dem Ziel, dass die ambulante Pflegeversorgung in ausreichendem Umfang sichergestellt wird. Eine Pflegekraft in einem ambulanten Pflegedienst im Saarland hat deutschlandweit die meisten Pflegebedürftigen zu betreuen. Während ein standardisierter „Musterpflegedienst“ mit 20 Vollzeitkräften bundesweit im Durchschnitt 62 Pflegebedürftige versorgt, sind es im Saarland 80 Pflegebedürftige pro 20 Vollzeitkräfte.
     
  6. Die Unterstützung von Haushaltskräften bei privater Pflege muss dringend vereinfacht werden. Die AK schlägt vor, den Entlastungsbetrag direkt an die Pflegebedürftigen auszuzahlen. Die AK unterstützt den Vorschlag von Sozialministerin Monika Bachmann, wonach „Nachbarschaftshelfer“, die für pflegebedürftige Personen Gartenpflege, Putz- und Einkaufsdienste übernehmen, zur Anerkennung ihres ehrenamtlichen Engagements den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung ausgezahlt bekommen sollen. Außerdem ist es aus Sicht der AK erforderlich, die Zulassung qualitätsgesicherter Angebote der ambulanten Pflegedienste zu erleichtern.
     
  7. Es ist dringend notwendig, eine Bedarfsanalyse im Bereich der Fort- und Weiterbildung zu erstellen. Die Angebotslage an Fort- und Weiterbildung zu pflegerelevanten Themen ist im Saarland derzeit sehr unübersichtlich und teils unvollständig. Die Arbeitskammer hat sich bereits der Ermittlung des Fort- und Weiterbildungsbedarfes im Saarland angenommen.  Außerdem ist sie selbst oder mit Kooperationspartnern dabei, ein breiteres Angebot zur Fortbildung für beruflich Pflegende zur Verfügung zu stellen und verstärkt  stetig das Angebot.
     
  8. Die Arbeitskammer fordert von den Arbeitgebern, ihre Beschäftigten für Weiterbildungsmaßnahmen freizustellen und die Teilnahme zu kontrollieren. „Dass sich die Pflegekräfte nach ihrem regulären Dienst in der Freizeit weiterbilden, ist aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und vielen Überstunden nicht zu leisten“, betont Beatrice Zeiger.

Die Zahl der Pflegebedürftigen ist seit 1999 um 68 % gestiegen und wird weiter zunehmen. Der Anteil der über 60-Jährigen wird bis 2030 um 50 % ansteigen. „Vor diesem Hintergrund stehen wir im Saarland bezüglich der Pflege vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Als Arbeitskammer treten wir gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di für die Belange der Beschäftigten in der Pflege ein. Als Arbeitskammer setzen wir uns zudem ganzheitlich für eine spürbare Verbesserung der beruflich Pflegenden, der pflegenden Angehörigen und der zu Pflegenden ein“, sagt Beatrice Zeiger abschließend.


Hinweis für Journalisten:

Eine ausführliche Darstellung der Forderungen finden Sie in unserem Jahresbericht 2019.

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