Arbeitskammer: Bundestariftreuegesetz ist ein wichtiger und notweniger Schritt – Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung muss folgen

Pressedienst vom

Der Bundestag hat heute das Bundestariftreuegesetz (BTTG) beschlossen. Künftig sollen öffentliche Aufträge des Bundes grundsätzlich nur an Unternehmen vergeben werden, die tarifliche Arbeitsbedingungen gewährleisten. Das Gesetz gilt ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro netto. Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt das Grundanliegen des Gesetzes ausdrücklich. Es ist ein wichtiges Signal gegen Lohndumping mit Steuergeld und für fairen Wettbewerb.

Vorstandsvorsitzender Jörg Caspar: „Staatliche Aufträge müssen gute, tarifgebundene Arbeit sichern. Das ist überfällig. Aber in der jetzigen Ausgestaltung verfehlt das Gesetz zu oft seine Wirkung – zu wenig Kontrolle, zu viele Ausnahmen, falsche Anreize.“ Das Gesetz kann bestehende Standards absichern. Es ist jedoch allein nicht geeignet, die Tarifbindung in der Fläche spürbar zu erhöhen. Wer Tarifbindung strukturell stärken will, braucht weitergehende gesetzliche Maßnahmen.

Wichtiger Schritt: Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung

Entscheidend ist jetzt ein umfassender politischer Ansatz. Die Arbeitskammer fordert, den  Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie und zur Stärkung der Tarifbindung auf den Weg zu bringen.

Dazu gehören:

  • Erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen
  • Eindämmung von OT-Mitgliedschaften
  • Wirksame Sanktionen bei Tarifverstößen
  • Kopplung staatlicher Fördermittel an Tarifbindung

Caspar: „Tariftreue bei Bundesaufträgen ist zwar eine wichtige eine Stellschraube. Wenn wir eine echte Tarifwende wollen, brauchen wir aber einen Aktionsplan, der strukturell ansetzt. Der Bund muss hier nachziehen.“

Detaillierte Bewertung des Bundestariftreuegesetzes

  1. Kontrollen: Ohne Durchsetzung bleibt das Gesetz wirkungsschwach
    Die geplante Prüfstelle Bundestariftreue ist deutlich unterdimensioniert. Statt systematischer, auch stichprobenartiger Vor-Ort-Kontrollen sind anlassbezogene Prüfungen vorgesehen – mit sehr wenig Personal. Erforderlich sind verbindliche Stichprobenquoten, regelmäßige Vor-Ort-Prüfungen und eine enge Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
  2. Ausnahmen: Große Lücken bei Bundeswehr und Lieferleistungen
    Die vorgesehenen Ausnahmen für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Aufträge sowie zeitweilige Ausnahmen für Bundeswehrbedarfe schaffen erhebliche Schlupflöcher – ausgerechnet in Bereichen mit hohem Mitteleinsatz. Zudem wurden Lieferleistungen teilweise aus dem Geltungsbereich zurückgenommen oder aufgeweicht, obwohl sie einen erheblichen Anteil am Bundesvergabevolumen ausmachen. „Tariftreue darf nicht dort enden, wo besonders viel Steuergeld fließt“, so Caspar. Ausnahmen müssen eng gefasst oder gleich gestrichen werden.
  3. Schwellenwerte: Wirksamkeit wird unnötig begrenzt
    Der Schwellenwert von 50.000 Euro netto schränkt den Anwendungsbereich erheblich ein – insbesondere bei Dienstleistungen mit hoher Niedriglohnquote wie Catering oder Reinigung. Caspar: „Der Schwellenwert muss runter. Sonst verpufft die Tariftreue genau dort, wo sie gebraucht wird.“ Sinnvoll wären niedrigere und differenzierte Schwellenwerte (z. B. 25.000 Euro), kombiniert mit klugen Stichprobenkontrollen.
  4. Gefahr falscher Anreize
    Im Gesetz ist eine sogenannte Präqualifizierung geplant (Vorprüfung/-zulassung). Sie soll Verfahren vereinfachen. So könnten etwa Zertifikate Nachweispflichten weitgehend ersetzen – ohne ausreichende laufende Qualitätskontrollen, Re-Zertifizierungen und wirksame Sanktionen. Besonders problematisch ist, dass Zertifikate auch dann möglich sein sollen, wenn Arbeitsbedingungen unter den in der Rechtsverordnung festgelegten Standards liegen (etwa bei kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien).

    Fazit
    Das Bundestariftreuegesetz ist ein notwendiger Schritt. Doch ohne konsequente Kontrollen, ohne Schließen von Ausnahmen und ohne weitergehende gesetzliche Reformen bleibt seine Wirkung begrenzt. „Tarifbindung braucht aber mehr als ein Vergabegesetz – sie braucht eine politische Gesamtstrategie“, so Caspar abschließend

 

zurück zurück