Arbeitskammer: Mehrbelastung von Heimbewohnern ist nicht hinnehmbar

Pressedienst vom

Stattdessen muss eine Debatte über die zukünftige Finanzierung der Pflege geführt werden

Eine gute Personalausstattung ist zur Sicherstellung qualitativ guter Pflege und Arbeitsbedingungen unabdingbar. Sie darf nach Ansicht der Arbeitskammer aber nicht zu einer Mehrbelastung für die Heimbewohnerinnen und  -bewohner führen. Das Saarland hat nach Berechnungen des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) mit 2.310 Euro nach Nordrhein-Westfalen bereits den zweithöchsten Eigenanteil für Heimbewohner im Bundesvergleich.

„Den hohen Eigenanteil für Heimbewohner mit dem Personalschlüssel zu begründen, greift zu kurz und ist auch in dieser Form nicht zu halten“, erklärt AK-Geschäftsführerin Beatrice Zeiger. Die Finanzierungsanteile der Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Einrichtungen setzen sich aus dem pflegebedingten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Der im Vergleich etwas bessere Personalschlüssel kann hierbei nur zum Teil die hohen Kosten erklären. Zudem sind in den Einrichtungen im Saarland die höchsten Ausbildungsrefinanzierungsbeträge (ARB) zu zahlen. Die pflegebedingten Kosten (Pflegesätze) hingegen werden von der Pflegeversicherung übernommen.

Beatrice Zeiger fordert: „Es muss eine Debatte über die zukünftige Finanzierung der Pflege geführt werden. Es kann nicht sein, dass auf dem Pflegemarkt zum Teil hohe Renditen erzielt werden und gleichzeitig die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen stetig ansteigt. Bei einer alternden Gesellschaft und somit einhergehenden steigenden Zahl von Pflegebedürftigen sei es längst überfällig, bei der Finanzierung der Pflegeversicherung umzudenken und umzusteuern. Aus Sicht der Arbeitskammer sollte die Pflegeversicherung nicht nur aus Beitragsmitteln, sondern auch aus Steuermitteln finanziert werden.

Die zunehmenden Kostensteigerungen führen gleichzeitig zu einer Mehrbelastung der sowieso schon angespannten Kassen der Sozialhilfeträger. 10,5 Prozent der Pflegefälle in Deutschland erhalten Hilfe zur Pflege. „Eine Heimunterbringung darf Betroffene und Angehörige sowie Kommunen nicht arm machen“, so Zeiger.

 

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