Arbeitskammer rät EVK-Beschäftigten zur Klage

Pressedienst vom

In der Beratungsabteilung der Arbeitskammer wurden seit Jahresbeginn etliche Beschäftigte des Evangelischen Krankenhauses vorstellig, die von den Weihnachtskündigungen der Kreuznacher Diakonie betroffen sind. Es handelt sich hierbei um sehr komplexe Schreiben mit mehreren Komponenten, die von einer Anhörung zur Umsetzung bis hin zur Kündigung reichen. Sie lassen für Betroffene kaum erkennen, was für Konsequenzen tatsächlich auf sie zukommen und welche Entscheidungsgrundlagen zu berücksichtigen sind.

Zudem enthalten die Schreiben teilweise unzumutbare Umsetzungsvorgaben, wie beispielsweise die Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme in Bad Kreuznach, Kirn oder Ähnliches.  Dazu wurde – für den Fall, dass sich diese Umsetzungen nicht über eine einfache Anweisung durchsetzen lassen sollten – jeweils eine Änderungskündigung ausgesprochen. Die Arbeitskammer rät: Gegen diese Änderungskündigungen sollten die Betroffenen im Zweifel vor dem 13. Januar 2023 eine Klage beim Arbeitsgericht Saarland einreichen, um nicht ein Wirksamwerden dieser Kündigungen zu riskieren. Denn nach Ablauf einer Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigungen könnte man sich möglicherweise nicht mehr gegen die geplanten Zumutungen wehren, teilt die Arbeitskammer mit.

„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass ein christlicher Träger seinen langjährigen Beschäftigten pünktlich zum Weihnachtsfest extrem komplexe Schreiben mitsamt einer Kündigung zukommen lässt. Nicht nur dieser Termin der Zustellung ist problematisch, die Betroffenen haben aufgrund der Feiertage und damit geschlossenen Beratungseinrichtungen, Gewerkschaftsbüros und Anwaltskanzleien auch weniger Chancen, sich rechtzeitig beraten zu lassen“ erklärt Beatrice Zeiger, die Geschäftsführerin der Arbeitskammer und Leiterin der Beratungsabteilung. „Da die Kündigungen ihrer Form nach bereits rechtlich problematisch sind und die korrekte Beteiligung der Mitarbeitervertretung mehr als fraglich ist, bestehen durchaus Chancen, sich gegen das Vorgehen der Kreuznacher Diakonie zu wehren“, so Beatrice Zeiger.

Insgesamt ist aus Sicht der Arbeitskammer des Saarlandes das geschilderte Vorgehen der Kreuznacher Diakonie weder als wertschätzend noch fair zu bezeichnen und es lässt zudem den christlichen Ansatz vermissen. Wer so mit engagierten Kräften in der Pflege umgehe, der fördere mit diesem Beispiel sicher nicht den Zuwachs an künftigen Fachkräften in dem von Personalmangel geprägten Bereich und trage vielmehr aktiv zum Pflegenotstand bei, so Zeiger abschließend.

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