Arbeitskammer warnt: Stopp freiwilliger Integrationskurse gefährdet Arbeitsmarktintegration und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressedienst vom

Die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), im laufenden Haushaltsjahr keine weiteren freiwilligen Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz zu erteilen, hat auch im Saarland weitreichende Konsequenzen. Betroffen sind unter anderem Geflüchtete im Asylverfahren, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürgerinnen und -bürger ohne unmittelbaren Rechtsanspruch. Aus Sicht der Arbeitskammer des Saarlandes gefährdet der Schritt vor allem die Arbeitsmarktintegration – und damit langfristig auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

„Sprache ist der Schlüssel zu Integration, Arbeitsmarktteilhabe und gesellschaftlicher Mitwirkung. Wer Integrationskurse aussetzt, spart kurzfristig Haushaltsmittel, riskiert aber langfristig höhere soziale und ökonomische Folgekosten“, erklärt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer.

Integration als Voraussetzung für Arbeitsmarktteilhabe

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Fach- und Arbeitskräftemangels bewertet die Arbeitskammer die Maßnahme als widersprüchlich. Viele der betroffenen Menschen verfügen über Qualifikationen oder stehen dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung. Fehlende Sprachkenntnisse verzögern jedoch Anerkennungsverfahren, Qualifizierungen und nachhaltige Beschäftigung.

Für Kommunen und soziale Träger bedeutet dies längere Unterstützungszeiträume und zusätzliche Belastungen. Für die Betroffenen steigt das Armutsrisiko – mit besonderen Auswirkungen auf vulnerable Gruppen wie Kinder und Frauen. Zudem handelt es sich bei vielen Zugewanderten um junge, gut ausgebildete Menschen, deren Integration vergleichsweise geringe Bildungskosten verursacht, bis sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Einsparungen bei Sprach- und Integrationskursen seien daher nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch wirtschaftlich kurzsichtig.

Hintergrund der Entscheidung sind politische Überlegungen, Integrations- und Deutschkurse künftig stärker auf Menschen mit einer dauerhaften Bleibeperspektive zu konzentrieren. Innerhalb der Koalition ist dieser Kurs umstritten. Aus gesellschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sicht greift eine solche Fokussierung nach Einschätzung der Arbeitskammer zu kurz: Integration sei häufig die Voraussetzung für eine stabile Bleibeperspektive – nicht deren Ergebnis.

„Wer Menschen über Monate oder Jahre vom Spracherwerb ausschließt, erschwert systematisch ihre Teilhabe und verlängert Integrationsverläufe unnötig“, so Otto.

Träger und Kursangebote unter Druck

Die Kürzungen treffen zudem die Träger der Integrationskurse erheblich und gefährden damit das Gesamtangebot – selbst für Zugewanderte mit Rechtsanspruch. Derzeit nehmen rund 53 Prozent der Teilnehmenden freiwillig an Integrationskursen teil. Fällt diese Gruppe weg, können vielerorts die vorgeschriebenen Mindestteilnehmerzahlen nicht mehr erreicht werden.
Die Folgen sind längere Wartezeiten für verpflichtete Teilnehmende, Kursausfälle sowie wirtschaftlicher Druck auf Bildungsträger. Lehrkräfte drohen ihre Beschäftigung zu verlieren, angemietete Räume bleiben ungenutzt, verursachen aber weiterhin Kosten. Für manche Träger kann diese Entwicklung existenzbedrohend sein. Einmal abgebaute Strukturen lassen sich nur schwer wieder aufbauen.

Warnung vor gesellschaftlichen Spannungen

Die Arbeitskammer warnt außerdem vor gesellschaftlichen Spannungen, wenn bestimmten Gruppen der Zugang zu zentralen Integrationsangeboten faktisch verwehrt bleibt. Integration sei eine Investition in soziale Stabilität und wirtschaftliche Entwicklung.

„Jeder Euro, der heute in Sprachförderung fließt, stärkt langfristig Beschäftigung, Eigenständigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Integration darf nicht vom Kassenstand abhängen. Sie ist eine Daueraufgabe und ein Gradmesser für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft“, betont Otto abschließend.

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