Arbeitskammer zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Pflegekräfte: Versorgungssicherheit muss Vorrang haben!

Pressedienst vom

Die Arbeitskammer des Saarlandes fordert, dass bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine genaue Risikoabwägung vorzunehmen ist, bevor ein Betretungsverbot ausgesprochen wird. „Die Vorsorgungssicherheit der zu Pflegenden muss gewährleistet werden. Sie muss unbedingt Vorrang haben, wenn es um die Prüfung eines Betretungsverbotes der Arbeitsstätte für ungeimpfte Pflegekräfte geht“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. Derzeit sind noch rund 1.700 Verfahren im Saarland offen. Außerdem appelliert die Kammer an die Arbeitgeber, bei der Prüfung eng mit dem jeweiligen Gesundheitsamt zusammenzuarbeiten und sämtliche Gründe aufzuführen, die die Versorgungssicherheit nach Ausspruch eines Betretungsverbotes als gefährdet erscheinen lassen.

Derzeit prüfen die saarländischen Gesundheitsämter in jedem der 1.700 Fälle gesondert, ob ein Betretungsverbot für die betreffende Person ausgesprochen werden muss. Die Arbeitgeber werden vom Gesundheitsamt hierbei schriftlich dazu aufgefordert, eine Stellungnahme zur Versorgungssicherheit abzugeben. Der Arbeitgeber muss dann darlegen, warum die Versorgungssicherheit durch weiteren Wegfall von Pflegekräften nicht gewährleistet werden kann.

„In Sachen Versorgungssicherheit sehen wir eine riesige Gefahr für die Patienten und die Pflegebedürftigen“, betont Zeiger. Aber nicht nur für sie. „Auch die verbleibenden Pflegekräfte sind betroffen. Sie arbeiten sowieso seit Monaten und Jahren am Limit. Wenn jetzt auch noch Kolleginnen und Kollegen aus dem System geholt werden, droht ihr vollständiger Kollaps“, mahnt Zeiger. „Wenn die verbleibenden Pflegekräfte kurz- und mittelfristig auch noch wegfallen, ist die Versorgungssicherheit komplett in Gefahr. Deshalb muss hier dringend eine Risikoabwägung erfolgen.“

Und noch etwas ist zu beachten. „Die nicht geimpften Pflegekräfte haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass sie das System mit am Laufen halten und nicht zu einer nachweislichen erhöhten Gefährdung der gepflegten Personen beigetragen haben“, so Zeiger.

Abschließend fordert die Arbeitskammer deshalb den Bund auf, das Gesetz zeitnah auszusetzen und schon jetzt darüber zu entscheiden, wie es nach dem 30.09.2022 weitergehen soll. Ab dem Folgetag ist nämlich eine weitere Impfung zum Erhalt des vollständigen Impfschutzes im Sinne der Erfüllung der Vorgaben erforderlich und das Verfahren vor den Gesundheitsämtern würde quasi von vorne beginnen.

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