„Die anhaltende Lohnbenachteiligung von Frauen gefährdet ihre eigenständige Existenzsicherung massiv – heute und im Alter“, warnt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. Anlässlich des Equal Pay Day 2026 macht die Arbeitskammer auf die weiterhin bestehende Lohnlücke aufmerksam und fordert eine zügige sowie konsequente Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie.
Aktuelle Zahlen des Statistischen Landesamtes belegen: Frauen verdienen im Saarland – wie auch bundesweit – durchschnittlich 16 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Der Gender Pay Gap verharrt damit auf unverändertem Niveau. Um auf denselben Jahresverdienst wie Männer im vergangenen Jahr zu kommen, müssten Frauen rechnerisch bis zum 27. Februar 2026 arbeiten.
Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche Bruttostundenlohn von Frauen bei 21,55 Euro, während Männer 25,60 Euro erhielten. Besonders ausgeprägt ist die Lohnlücke in der Privatwirtschaft mit einem unbereinigten Abstand von 18 Prozent. Im öffentlichen Dienst beträgt die Differenz hingegen drei Prozent.
Die Ursachen für diese Unterschiede sind seit Langem bekannt: Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit, sind überdurchschnittlich oft in schlechter bezahlten Branchen wie dem Handel, dem Sozial- und Gesundheitswesen tätig und deutlich seltener in gut vergüteten Führungspositionen vertreten. Diese Muster sind vielfach Ergebnis struktureller Benachteiligungen, etwa durch familiäre Sorge- und Pflegeverantwortung. Doch selbst unter Berücksichtigung dieser Faktoren bleibt ein nicht erklärbarer Rest an Lohnunterschieden bestehen.
Lohntransparenz als Voraussetzung für Lohngerechtigkeit
Aus Sicht der Arbeitskammer besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die Europäische Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Entgelttransparenzrichtlinie bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen.
„Zwar existiert in Deutschland bereits ein Entgelttransparenzgesetz, doch dieses erweist sich bislang eher als zahnloser Tiger“, so Beatrice Zeiger. „Wir brauchen endlich echte Transparenz für alle Beteiligten und verbindliche Vorgaben für Arbeitgeber. Es darf nicht länger sein, dass Informationen darüber, wer was verdient, faktisch wie ein Staatsgeheimnis behandelt werden.“
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bietet ein wirksames Instrument, um mehr Transparenz zu schaffen und verdeckte Lohnungleichheiten aufzudecken sowie abzubauen. Nach Einschätzung der Arbeitskammer reicht es nicht aus, die bestehenden Regelungen lediglich minimal anzupassen. Die seit Jahren stagnierende Lohnlücke zeigt deutlich, dass freiwillige Maßnahmen nicht genügen.
Mit einer konsequenten Umsetzung der Richtlinie würden unter anderem betriebliche Berichtspflichten verbindlicher ausgestaltet, klare Klagerechte für Beschäftigte geschaffen und wirksame Sanktionen bei Verstößen eingeführt. Zugleich könnten auch kleine und mittlere Unternehmen durch praktikable Vorgaben einbezogen werden.
Kritisch bewertet die Arbeitskammer, dass die bisherigen Aktivitäten auf Bundesebene bislang kaum über die Einsetzung einer Expertenkommission hinausgehen. „Es entsteht der Eindruck, dass der Schwerpunkt vor allem darauf liegt, die Richtlinie möglichst bürokratiearm umzusetzen. Wenn dies jedoch zu einer Verwässerung der Vorgaben führt, können wir das nicht unterstützen“, betont Zeiger.
Die Arbeitskammer des Saarlandes setzt sich daher mit Nachdruck für eine wirksame Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie ein, um der Gleichstellung im Arbeitsleben entscheidend näherzukommen.
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