Rund 38.000 Beratungen bei der Arbeitskammer des Saarlandes im Jahr 2025

Pressedienst vom

Die Arbeitskammer des Saarlandes hat im Jahr 2025 rund 38.000 Beratungen in den Bereichen Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht durchgeführt. Das sind etwas weniger Beratungen als im Jahr 2024.

„Der Beratungsbedarf bei der Arbeitskammer ist weiterhin ungebrochen hoch. Der Rückgang der Beratungszahlen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Ratsuchenden zunehmend mit komplexeren Fragestellungen zu uns kommen“, erklärt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. „Die Gesetzgebung wird immer umfangreicher, die Rechtsprechung ist teilweise schwer nachvollziehbar, Arbeitsverträge werden immer umfangreicher und hinzu kommen häufig Sprachbarrieren. Dadurch dauern die einzelnen Beratungen heute deutlich länger als noch vor einigen Jahren.“

Im Jahr 2025 lagen die Schwerpunkte der Arbeitsrechtsberatung auf „klassischen“ Themen wie der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag), Vergütung, Mutterschutz und Elternzeit, Arbeitszeugnissen, Mobbing sowie Urlaub und Freistellung. In der Sozialrechtsberatung standen insbesondere Fragen zur Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, zum Behindertenrecht, zur Arbeitslosenversicherung, zur Grundsicherung, zum Wohngeld sowie zum Kinderzuschlag im Mittelpunkt. Im Steuerrecht lag der Schwerpunkt neben der Erstellung von Einkommensteuererklärungen auf Lohn- und Gehaltsprüfungen sowie auf Beratungen zum Kindergeld. Aber auch Informationsveranstaltungen in größeren Betrieben zum Thema Auswirkungen von Abfindungszahlungen aus steuer- sowie arbeits- und sozialrechtlichen Gesichtspunkten gehörten zu dem Angebot der Beratungsabteilung.

Um einfache Fragen möglichst schon vor einer persönlichen Beratung klären zu können, setzt die Arbeitskammer verstärkt auf Öffentlichkeitsarbeit. „Unsere Beraterinnen und Berater bieten Vorträge und Seminare zu ausgewählten Themen an und veröffentlichen regelmäßig Service-Tipps in unserer Mitgliederzeitschrift AK-Konkret. Ein weiterer wichtiger Baustein sind die FAQ auf unserer Internetseite, die kontinuierlich aktualisiert werden“, so Zeiger.

Enthalten sind auch die Zahlen der Beratungsstellen Wanderarbeit und Faire Integration haben: Sie haben 2025  insgesamt fast 1.200 Beratungen im Arbeits- und Sozialrecht geleistet. Zusätzlich wurden bei 35 Aktionen (LKW/Amazon etc.) über 1.500 Menschen erreicht, denen eine Kurzfassung ihrer Rechte und eine Liste der Beraterinnen und Berater ausgeteilt wurden.

„Die Beratung durch die Arbeitskammer ist selbstverständlich kostenlos. Wer seine Rechte jedoch vor den Arbeits- oder Sozialgerichten durchsetzen möchte oder muss, dem empfehle ich die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, da diese ihre Mitglieder auch vor Gericht vertreten darf“, betont Zeiger abschließend.

Weitere Informationen gibt es unter: www.arbeitskammer.de/beratung

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