Die Arbeitskammer des Saarlandes kritisiert die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Reform des Arbeitszeitgesetzes scharf. Im Zusammenhang mit der vorgestern beschlossenen Tourismusstrategie des Bundeskabinetts wurde die Abkehr von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit (bis zu 48 Stunden) empfohlen. „Dies ist ein riskanter Eingriff in grundlegende Schutzrechte von Beschäftigten! Unter dem Deckmantel der Flexibilisierung soll der Acht-Stunden-Tag abgeschafft werden, und zwar nicht nur im Tourismus, sondern perspektivisch in allen Wirtschaftsbereichen“, kritisiert Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes.
Die tägliche Höchstarbeitszeit schützt Beschäftigte seit Jahrzehnten vor gesundheitlicher Überlastung. Arbeitstage von zwölf Stunden und mehr sind daher aus Sicht der Arbeitskammer kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt. „Wer den Acht-Stunden-Tag schwächt, gefährdet Gesundheit, Sicherheit und langfristig auch die Leistungsfähigkeit der Betriebe. Mit jeder zusätzlichen Stunde steigt das Fehlerrisiko – und damit auch das Risiko für Arbeitsunfälle und Erkrankungen“, so Otto. „Das ist betriebswirtschaftlich wie gesundheitlich kurzsichtig, denn nachweislich sinkt auch die Produktivität.“
Längere Arbeitstage würden zudem die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit weiter verstärken. „Zu behaupten, längere tägliche Arbeitszeiten würden die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern, klingt wie purer Hohn. Wer länger arbeitet, hat weniger Zeit für die Vereinbarkeit!“, Otto. Letzten Endes geht das auf Kosten derjenigen, die sich ohnehin mehr um die Sorgearbeit kümmern und das sind überwiegend Frauen. Damit würden alte Rollenmuster zementiert, statt sie aufzubrechen.
Aus Sicht der Arbeitskammer ist eine solche Flexibilisierung nicht nötig. Schon heute erlaubt das Arbeitszeitgesetz sehr flexible Arbeitszeitmodelle – weit über den klassischen Acht-Stunden-Tag hinaus. „Es gibt kein unflexibles Arbeitszeitkorsett“, stellt Otto klar. „Wer mehr Flexibilität will, findet sie bereits im bestehenden Rechtsrahmen. Dafür müssen keine Schutzrechte gelockert werden.“ Was allerdings endlich umgesetzt gehört, ist die vollständige Erfassung aller Arbeitszeiten, da diese die Fairness für die Beschäftigten erhöht. Mit einer vollständigen Arbeitszeiterfassung werden Pausen geschützt, unbezahlte Überstunden vermieden und eine bessere Planbarkeit für alle geschaffen.
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