Ein Leitfaden (nicht nur) für Interessensvertretungen

Die fortschreitende Digitalisierung hat gravierende Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Form und Ausmaß der Transformation sind allerdings nicht vorgegeben. Das Leitbild „Gute Arbeit“ zielt auf eine sozial ausgewogene Arbeitswelt, die Sicherheit und Flexibilität bietet und das Potenzial des technologischen Wandels für eine bessere Gestaltung von Arbeit nutzt. Dies gelingt insbesondere dann, wenn die Digitalisierung von Anfang an sozialverträglich und kooperativ gestaltet wird. Zentrale Ansatzpunkte hierfür sind die betriebliche Analyse der gegebenen Arbeitsbedingungen und ihrer Veränderungen, die Bewertung der damit für die Beschäftigten verbundenen Ressourcen und Gefährdungen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Gestaltung einer menschengerechten Arbeitsqualität.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der von ihnen ausgehenden Belastungen. Dies soll es ermöglichen, Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu erkennen, bevor diese zu einer Schädigung führen, und Maßnahmen umzusetzen, die dem Schutz der Beschäftigten dienen.

In der Arbeitswelt 4.0 spielt hierbei auch und gerade die Analyse der psychischen Belastung eine wesentliche Rolle. Für die Interessenvertretung bestehen bei der Gefährdungsbeurteilung weit reichende Mitbestimmungsrechte. Allerdings hat die Mehrheit der Betriebe und Dienststellen eine Beurteilung bislang noch nicht angemessen durchgeführt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf psychische Belastungen. Erfolgte die Beurteilung, so war die Arbeitnehmervertretung nur in rund einem Drittel der Betriebe und Dienststellen beteiligt.

Die saarländische Landesregierung greift das Leitbild „Gute Arbeit“ in ihrer Politik auf. Unter anderem fördert sie seit dem Jahr 2013 das Projekt „BetriebsMonitor Gute Arbeit Saar“. Dieses wird durchgeführt in Kooperation zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, der Arbeitskammer des Saarlandes und BEST, der Beratungsstelle für sozialverträgliche Technologiegestaltung der Arbeitskammer und des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Das Projekt bietet sachverständige Unterstützung bei der Analyse und Verbesserung der Arbeitsqualität. Als zentraler Baustein hat sich hier die fachliche Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung herausgestellt.

Aus Materialien und Ergebnissen des Projekts wurde der vorliegende Leitfaden entwickelt. Er soll insbesondere Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen helfen, ihre Mitbestimmungsaufgaben angemessen wahrzunehmen.

Die Publikation können Sie hier kostenlos herunterladen:

AK-Texte "Gute Arbeit durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen"