Aufgabe des Pflegeausschusses

Aufgabe des Pflegeausschusses ist es, die Position der Pflege in der Öffentlichkeit zu stärken sowie Verbesserungen für den Bereich der Pflege insgesamt zu erreichen. Hierbei arbeitet der Ausschuss mit den bereits vorhandenen Bereichen der Arbeitskammer, insbesondere dem Pflegereferat, eng zusammen.

Zu den Zielsetzungen zählt unter anderem:

  • Mehr Personal in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern
  • Eine bessere Ausbildungsqualität in den Pflegeberufen
  • Bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten.

Der Ausschuss berät die Vertreterversammlung der Arbeitskammer in allen Fragen rund um die Pflege.

Die Verankerung im höchsten Beschlussorgan der Arbeitskammer betont die große Bedeutung der Pflege. Damit hat das Thema im Saarland eine sehr starke und kompetente, aber auch weithin deutlich hörbare Stimme. Ist es doch seit nunmehr über 65 Jahren ausdrückliche Aufgabe der Arbeitskammer, die saarländische Politik im Sinne der saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen und zu beraten.

Externe Sachverständige

Aufgrund der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung des Themas Pflege nutzen die Vertreter auch die im Arbeitskammergesetz vorgesehene Öffnung des Ausschusses um 2 externe Sachverständige:

Prof. Robert Roßbruch
Honorarprofessor für Gesundheits- und Pflegerecht an der HTW Saar

Zudem wurde der Landespflegerat angefragt zwecks Entsendung einer Person.

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