AK: Gleiche Bezahlung von Frauen ist immer noch in weiter Ferne

Pressedienst vom

„Im Saarland ist die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen besonders stark. Hier lag der so gennannte Pay Gap laut Statistischem Bundesamt 2018 bei 23 %, bundesweit bei 21%“, betont Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes. Das hat eine Analyse der Arbeitskammer ergeben, die jetzt unter dem Titel „Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern – Daten und Fakten im Saarland“ erschienen ist.

Das bedeutet: 2020 müssen Frauen bis zum 17. März arbeiten, um auf das durchschnittliche Vorjahresgehalt der Männer zu kommen. Deshalb fällt der Equal Pay Day dieses Jahr auf den 17. März. „Dieser Tag ist unter anderem wegen des Schaltjahres nach vorne gerückt, nicht unbedingt deshalb, weil sich viel verbessert hätte bei der Lohngleichheit“, sagt Zeiger.

Die AK-Analyse belegt, dass die Lohnungleichheit aufgrund verschiedener Faktoren zustande kommt. Ausschlaggebend sind die Erwerbsunterbrechungen von Frauen, ihre hohe Teilzeitrate aber auch die Berufswahl von Frauen. Sie ergreifen häufig Berufe, die schlechter bezahlt sind als typische Männerberufe. Untersuchungen der Hans Böckler Stiftung zu diesem Thema zeigen, dass in Berufen, in denen viele Frauen arbeiten (z.B. Erziehung und Pflege), deutlich schlechter bezahlt wird als in typischen Männerberufen, selbst wenn die Arbeitsanforderungen gleichwertig sind. Hinzu kommt: Sogar in diesen Branchen gibt es einen beachtlichen Lohnrückstand von Frauen (Gesundheits- und Sozialwesen: -28,2% im Vergleich zu den Männern).

Letztlich bestätigen sich häufig geäußerte Befürchtungen: „Weibliche Erwerbsarbeit ist von systematischer Abwertung betroffen. Und die Verdienstlücke zwischen Männern und Frauen nimmt mit steigendem Anforderungsniveau sogar zu“, sagt Beatrice Zeiger.  

Mit dem Entgelttransparenzgesetz, das seit 2017 in Kraft ist, wurde versucht, diese Missstände zu ändern. Mit wenig Erfolg:  „Das Gesetz ist schon aufgrund seiner Ausgestaltung nur für wenige Beschäftigte relevant. Es gilt beispielsweise erst für Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten“, erläutert Zeiger. Auch die praktische Umsetzung ist sehr komplex und wirkt abschreckend. So müssen einzelne Beschäftigte im Konfliktfall am Ende gegen ihren Arbeitgeber klagen.

Um einer echten Lohngleichheit näher zu kommen, müssten einige dieser Bestimmungen viel konkreter gefasst und das Gesetz außerdem mit Sanktionsmöglichkeiten versehen werden. „Was auch helfen würde, ist eine erhöhte Tarifbindung und eine Ausweitung der Mitbestimmung der Beschäftigten. Dort, wo diese stark ausgeprägt sind, dort sind die Lohnungleichheiten weniger groß“ so die AK-Geschäftsführerin abschließend.

Sie finden die komplette Analyse als AK-Hintergrund unter www.arbeitskammer.de/sonderpublikationen bzw. direkt hier AK-Hintergrund zur Lohnungleichheit

 

 

 

 

 

 

 

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