Bericht an die Regierung

Die Arbeitskammer ist gesetzlich verpflichtet, jährlich bis spätestens zum 30. Juni ihren "Bericht an die Regierung des Saarlandes" vorzulegen. Er analysiert umfassend die wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Lage der Arbeitnehmerschaft im Saarland und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation vor:

AK-Jahresberichte an die Regierung

Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben

Die Landesregierung ist laut Arbeitskammergesetz verpflichtet, der Arbeitskammer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, und zwar vor dem Erlass von Rechtsvorordnungen, Verwaltungsvorschriften und Gesetzen, die die Interessen von Arbeitnehmern berühren. Die Liste der Stellungnahmen  ist umfassend und reicht von der Bildungspolitik über den Technologietransfer bis hin zur Arbeitsschutzpolitik in der EU:

Beratung für Gewerkschaften

Für die Gewerkschaften erarbeitet die Arbeitskammer regionale Wirtschaftsgutachten, Einkommensanalysen für Branchen und Arbeitnehmergruppen sowie Gutachten zu zahlreichen weiteren Fragen aus der Arbeitswelt.
Die Kontatkdaten finden Sie im rechten Randbereich.