„Mitbestimmung Saar 2023 – Wir machen Gute Arbeit“ hieß die Messe für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen im Saarland, die am 11. Oktober zum zweiten Mal stattfand. Die Arbeitskammer des Saarlandes, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit seinen acht Mitgliedsgewerkschaften und die Beratungsstelle für sozialverträgliche Technologiegestaltung BEST e.V. hatten in die Congresshalle nach Saarbrücken
eingeladen.

An 26 Ständen präsentierten Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Schwerbehindertenvertretungen aus dem Saarland, was sie täglich für ihre Kolleginnen und Kollegen erkämpfen und aushandeln.

Und hier haben wir Ihnen einen kleinen Rückblick zur Messe zusammengestellt:

Nachlese zur Mitbestimmungsmesse 2023
 

Titelthema AK-Konkret Oktober 2023: Warum mehr Mitbestimmung nötig ist

Von Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes:
Unsere 3. Mitbestimmungsmesse war nicht nur aufgrund des großen Interesses ein voller Erfolg – sie hat wieder einmal deutlich gezeigt, wie unverzichtbar Mitbestimmung ist. Sie steht für Gute Arbeit und ist für alle Beschäftigten ein Gewinn. Tag für Tag setzen sich Betriebs- und Personalräte unter anderem für bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne oder mehr Weiterbildung ein. Mehr noch: Aktive Betriebs- und Personalräte tragen dazu bei, die Produktivität und Innovationsfähigkeit ihrer Unternehmen zu erhöhen beziehungsweise zu sichern und damit deren Wettbewerbsfähigkeit. Eine Tatsache, die gerade in der sozial-ökologischen Transformation unentbehrlich ist. Denn ohne Mitbestimmung ist die Zukunft nicht gestaltbar. Das Betriebsverfassungsgesetz muss endlich fit für die Zukunft gemacht werden. Nachdem der Deutsche Gewerkschaftsbund bereits im vergangenen Jahr einen Entwurf für ein neues Betriebsverfassungsgesetz vorgelegt hat, ist jetzt ist die Politik am Zug. Wir fordern endlich eine Modernisierung der Mitbestimmung! Um dem Wandel wirkungsvoll begegnen zu können, müssen die Rechte der Interessenvertretungen an die Herausforderungen der Transformation angepasst werden. Mitbestimmung ist aber längst nicht nur Bundesangelegenheit: Auch das saarländische Personalvertretungsgesetz muss endlich novelliert werden. Und: Zusätzlich zur Reform der betrieblichen Mitbestimmung gilt es unbedingt, die Unternehmensmitbestimmung in Aufsichträten auszubauen!

Titelthema AK-Konkret "Mit mehr Mitbestimmung die Zukunft sichern" (Heft 5, Oktober 2023)

AK-Beiträge "Ein neuer Schub für die Mitbestimmung?" (Ausgabe 1/2022)

 Nur „dafür“ zu sein reicht vermutlich nicht aus. Wer eine bessere und zukunftsfähige Mitbestimmung will, der muss sich auch dafür einsetzen. Ein Entwurf für eine grundlegende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes liegt jetzt vor. Nun ist es an allen aktiven Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, bei den Politikern eine Umsetzung des Vorhabens einzufordern. Im Topthema der neuen AK-Beiträge stellen wir dar, was getan werden sollte, um eine bessere und zukunftsfähige Mitbestimmung zu erreichen.

AK-Beiträge "Ein neuer Schub für die Mitbestimmung?"

Beitrag in der AK-Konkret - Heft 6, Dezember 2021

Mitbestimmung schwer gemacht
CLOUD COMPUTING Moderne IT-Systeme schaffen neue Herausforderungen

Zunehmend werden IT-Systeme nicht mehr lokal im Unternehmen installiert, sondern als „Software as a Service“ in der Cloud betrieben. Der Hersteller kümmert sich dann zwar um den vollständigen Betrieb, kann das System aber auch nach Belieben ändern – das widerläuft dem Betriebsverfassungsgesetz.

PDF- Beitrag "Mitbestimmung schwer gemacht"

Sonderpublikation zum AK-Transformationsdialog vom 30. Juni 2021

Eine starke Mitbestimmung für die erfolgreiche Bewältigung der Transformation"

Mit dem Transformationsdialog Mitbestimmung greift die Arbeitskammer die aktuellen Diskussionen um die Mitbestimmung, aber auch die Initiativen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Einzelgewerkschaften auf und will Impulse für eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Mitbestimmung geben. Zahlreiche Praxisbeispiele zeugen zudem vom hohen Gestaltungswillen, der in den Betrieben und bei den Interessenvertretungen vorhanden ist. Angesichts der im Herbst anstehenden Bundestagswahl gehört aber auch der zusätzliche Reformbedarf zwingend auf die politische Agenda der nächsten Bundesregierung.

Betriebliche Mitbestimmung braucht dringend weitergehende Reformen

Wir brauchen mehr Mitbestimmung!

Editional: Von Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer (AK-Konkret, April 2021)

Die Ablehnung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags in der Altenpflege, die rund 1,2 Millionen Beschäftigte zu Verlierern macht, hat gerade wieder gezeigt: Mitbestimmung ist in weiten Teilen der Arbeitgeberschaft offensichtlich nicht gewollt.

Nur 40 Prozent der Beschäftigten in Deutschland sind durch einen Betriebsrat vertreten. Deshalb ist es das Gebot der Stunde, die betriebliche Mitbestimmung deutlich zu stärken. Jede sechste Betriebsratsneugründung wird aktuell behindert, Drohungen, Druck und willkürliche Kündigungen sind keine Ausnahme. Es ist in einer modernen Gesellschaft ein Unding, dass Beschäftigte, die geltendes Recht, verbrieft in der Betriebsverfassung, einfordern, unter Umständen ihre eigene Existenz gefährden. Die Ausweitung des besonderen Kündigungsschutzes in diesem Fall ist mehr als selbstverständlich.

war hat das Bundeskabinett am 31. März den Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes beschlossen. Dennoch gilt: Ein Facelifting reicht bei Weitem nicht aus! Wir brauchen gesetzliche Regelungen, die darüber hinausgehen. Das heißt unter anderem: ein echtes Initiativ- und Mitbestimmungsrecht bei der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften oder eine erleichterte Hinzuziehung von externen Sachverständigen. Und nicht zuletzt ist die Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung über die Aufsichtsräte längst überfällig. Beschäftigte müssen mehr Einfluss auf wirtschaftliche Entscheidungen in Unternehmen nehmen können, um die Zukunft mitzugestalten.

In der AK-Konkret (Heft 2 - April 2021) hat die Arbeitskammer das Thema Mitbestimmung umfassend aufgegriffen:
 

AK-Konkret Spezial-Ausgaben "Aktiv im Betrieb"

Die Pandemie hat klar aufgezeigt, Mitbestimmung ist unverzichtbar

Die betriebliche Mitbestimmung ist und bleibt unverzichtbar. Das haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pandemie auf unterschiedliche Art und Weise erfahren.

Wo es funktionierende Beschäftigtenvertretungen mit großem gewerkschaftlichem Rückhalt gibt, da wurde glücklicherweise das Schlimmste verhindert. Wir berichten beispielhaft über die Tätigkeit von Jugend- und Auszubildenden-, Schwerbehinderten- und Mitarbeitervertretungen, die gerade in der Krise ebenso wie Betriebs- und Personalräte dazu beigetragen haben, dass Belegschaften halbwegs vernünftig durch die Krise kamen.

Zudem beschreiben wir, wie zentral das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigtengremien ist. In Branchen, wo Mitbestimmung leider viel zu wenig gelebt und praktiziert wird, wie Gastronomie oder Handel, hat die Krise viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr hart getroffen. Dort muss sich unbedingt etwas zum Besseren ändern. Die Arbeitskammer wird gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund bei der 2. saarländischen Mitbestimmungsmesse im September aufzeigen, was die Politik tun kann (soll!) und positive Beispiele aus der Mitbestimmungspraxis in Betrieben und Verwaltungen vorstellen.

Auch nach 100 Jahren ist und bleibt die Mitbestimmung ein Wert an sich

Vor genau hundert Jahren wurde mit dem Betriebsrätegesetz die Grundlage für die heutige Mitbestimmung gelegt. Für die Arbeitskammer als öffentlich-rechtliche Vertretung aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Saarland ist das ein wichtiges Jubiläum – und das würdigen wir in einem ausführlichen Text. Denn die von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen getragene Mitbestimmung ist ein Kernelement der sozialen Marktwirtschaft.

Gemeinsam mit den Gewerkschaften setzt sich die AK Saar dafür ein, dass die Mitbestimmung weiter ausgebaut wird, um „Gute Arbeit“ für so viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie möglich zu gewährleisten.

In der AK-Konkret-Spezial "Aktiv im Betrieb" werden u.a. zwei Interessenvertretungen, die an der ersten saarländischen Mitbestimmungsmesse teilgenommen haben, gesondert vorgestellt: Das zeigt, dass sich Engagement von Beschäftigten für Beschäftigte lohnt.

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