Arbeitgeber binden Betriebs- und Personalräte bei wichtigen personellen, wirtschaftlichen und strategischen Entscheidungen häufig zu spät ein. Das zeigt das aktuelle AK-Betriebsbarometer der Arbeitskammer des Saarlandes. Die Arbeitskammer fordert deshalb eine stärkere Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen bei Transformationsprozessen. Gleichzeitig zeigt die Befragung, dass die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Interessenvertretungen im Saarland insgesamt überwiegend konstruktiv verläuft.
Das AK-Betriebsbarometer ist die einzige Befragung im Saarland, die sich speziell an die gesetzlichen Interessenvertretungen der Beschäftigten richtet. Der aktuelle Befragungszeitraum war Februar bis März 2026.
Viele Studien belegen, dass Betriebs- und Personalräte eine wichtige Rolle bei der Gestaltung betrieblicher Transformationsprozesse zukommt. Auch die Beschäftigten in mitbestimmten Betrieben bewerten das Vorhandensein von Betriebs- und Personalräten mit großer Mehrheit als wichtig. Allerdings nimmt die Zahl der mitbestimmten Betriebe ab.
Im Mittelpunkt des aktuellen AK-Betriebsbarometers standen die Schwerpunkte der Gremienarbeit, die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Dienstherren, die Beteiligung an Veränderungsprozessen sowie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Die Ergebnisse zeigen, wie Mitbestimmung im Saarland funktioniert, wo sie bereits gut gelingt und wo weiterer Handlungsbedarf besteht.
Die Ergebnisse zeichnen insgesamt ein positives Bild der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen im Saarland. Mitbestimmungsrechte werden meist beachtet, Vereinbarungen eingehalten und die Kommunikationswege überwiegend positiv bewertet. „Diese Ergebnisse sind ein wichtiges Signal dafür, dass die Zusammenarbeit an vielen Stellen funktioniert und einen wertvollen Beitrag zu stabilen und erfolgreichen Betrieben leistet“, sagt Jörg Caspar, der Vorstandsvorsitzende der Arbeitskammer.
Caspar betont: „Die Arbeitswelt befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Digitalisierung, Klimawandel, Fachkräftemangel, demografische Veränderungen und wirtschaftliche Unsicherheiten stellen Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen vor große Herausforderungen. Betriebs- und Personalräte sind bereit und in der Lage, diesen Wandel aktiv mitzugestalten. Dafür müssen sie jedoch rechtlich gestärkt und stärker in die Gestaltung der Transformation einbezogen werden.“
Die Befragung zeigt nämlich leider auch, dass bei zentralen Zukunftsfragen erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Mehr als die Hälfte der Befragten bewertet die Einbindung von Arbeitnehmervertretungen in personelle, wirtschaftliche und strategische Entscheidungsprozesse als eher schlecht oder schlecht.
„Diese Ergebnisse sollten uns zu denken geben“, erklärt Caspar. „Erfolgreiche Transformationsprozesse können nur gelingen, wenn Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen frühzeitig eingebunden werden. Beteiligung darf nicht erst beginnen, wenn wesentliche Entscheidungen bereits getroffen sind. Gute Mitbestimmung bedeutet rechtzeitige Information, ernsthafte Beratung und echte Einflussmöglichkeiten.“
Aus Sicht der Arbeitskammer besteht deshalb auf betrieblicher und politischer Ebene Handlungsbedarf. Arbeitgeber müssen die bestehenden Mitbestimmungsrechte konsequent beachten. Darüber hinaus sollten diese bei grundsätzlichen wirtschaftlichen Entscheidungen, und in den Bereichen Weiterbildung, Personalplanung sowie Künstliche Intelligenz weiterentwickelt werden. Caspar betont: „Betriebliche Mitbestimmung darf nicht als Hemmnis, sondern muss als Voraussetzung für eine erfolgreiche Transformation verstanden werden.“
Aufgrund zurückgegangener Mitbestimmungsgremien fordert die Arbeitskammer weitere Maßnahmen zu deren Stärkung. Das Saarland sollte das Vorhandensein einer Interessenvertretung als positives Kriterium in der Wirtschaftsförderung berücksichtigen. Und es sind wirksame Maßnahmen gegen die Behinderung von Betriebsratsgründungen sowie ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften notwendig.
Caspar weist abschließend darauf hin: „Was viele nicht wissen: Wahlen von Betriebs- und Personalräten können jederzeit eingeleitet werden – auch außerhalb des regulären Wahlzeitraums. Hier berät die zuständige Gewerkschaft gerne.“
Hintergrund:
Die bereits Anfang des Jahres vorgestellte Befragung zum Index Gute Arbeit Saar mit 1.011 Teilnehmenden zeigte: Dort, wo eine betriebliche Interessenvertretung besteht, wird deren Bedeutung besonders hoch eingeschätzt. 92 Prozent der Beschäftigten mit Interessenvertretung bewerten deren Existenz als „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“. Bei Beschäftigten ohne Interessenvertretung liegt dieser Anteil bei knapp einem Drittel.
Weitere Informationen zum AK-Betriebsbarometer 2026 finden Sie hier:
www.arbeitskammer.de/betriebsbarometer2026